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Neuerungen bei der Ausfertigung des Lohnausweises ab 01. Januar 2016

31. Januar 2017

Für Lohneinkünfte ab 01.01.2016 wurde die Wegleitung zum neuen Lohnausweis teilweise angepasst. Einerseits erfolgten redaktionelle Anpassungen und Präzisierungen, andererseits wurden neue Gesetzesbestimmungen verarbeitet.

Die bedeutendsten Auswirkungen sind im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI-Vorlage) bei den Geschäftsfahrzeugen auszumachen.

In den nachstehenden Dokumenten finden Sie die wichtigsten Neuerungen.

Wenn Sie zu all dem Fragen haben, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler weiter. manuela.bleuler@pinus.ch oder unter 052 320 90 30.