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Neues Rechnungslegungsrecht – Anpassung KMU Kontenrahmen

30. November 2015

Am 23. Dezember 2011 hat das Parlament einem neuen Rechnungslegungsrecht (nRLR) zugestimmt. Dies hat eine direkte Auswirkung auf den KMU Kontenplan und erfordert eine Anpassung.

Neues Rechnungslegungsrecht - Anpassung KMU Kontenrahmen in der Pinus Finanzbuchhaltung (1)

Die neuen Bestimmungen finden erstmal für Geschäftsjahre Anwendung, welche ab dem 1. Januar 2015 beginnen – ab dann sollten grössere Betriebe mit einem Umsatzerlös von mehr als Fr. 500’000.- (Einzelunternehmungen, Personengesellschaften und juristische Personen) auf den überarbeiteten Kontenplan umstellen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatz unter Fr. 500’000.- müssen nichts ändern und können mit dem aktuellen Kontenplan weiterarbeiten.

Ab der Pinus Softwareversion 3.15 (Mitte Dezember 2015) steht Ihnen eine Umwandlungsprozedur zur Verfügung, die es Ihnen erlaubt, das laufende Geschäftsjahr sowie angefangene wie auch abgeschlossene Vorjahre auf den KMU Kontenplan nach neuem Rechnungslegungsrecht (nRLR;1) umzustellen.

Im unten angefügten Dokument gehen wir ausschliesslich auf die neuen Bilanzierungs- und Gliederungsvorschriften für die Jahresrechnung ein und zeigen auf, wie die Umwandlung technisch in der Finanzbuchhaltung von Pinus Fibu abläuft.
Die Ausführungen gelten sinngemäss für die branchenneutrale Lösung wie auch für die Branchenlösung Landwirtschaft.
Bei Fragen, ob in Ihrer Buchhaltung Änderungen nötig sind und wie Sie in diesem Fall am besten vorgehen hilft Ihnen Ihr Treuhänder oder die Pinus AG gerne weiter.

  • Anleitung Umstellung Kontenplan.nRLR
    Im vorliegenden Dokument gehen wir ausschliesslich auf die neuen Bilanzierungs- und Gliederungsvorschriften für die Jahresrechnung ein und zeigen auf, wie die Umwandlung technisch in der Finanzbuchhaltung von Pinus Fibu abläuft. Die Ausführungen gelten sinngemäss für die branchenneutrale Lösung wie auch für die Branchenlösung Landwirtschaft. Bei Fragen, ob in Ihrer Buchhaltung Änderungen nötig sind und wie Sie in diesem Fall am besten vorgehen hilft Ihnen Ihr Treuhänder oder die Pinus AG gerne weiter.
  • Kontenplan KMU nach nRLR
    Musterkontenplan KMU nach neuem Rechnungslegungsrecht ab 01.01.2015
  • Kontenplan Landwirtschaft nach nRLR
    Musterkontenplan Landwirtschaft nach neuem Rechnungslegungsrecht ab 01.01.2015