Bewertung der selbsterzeugten Vorräte und Tierbestand für die landwirtschaftliche Buchhaltung
Die Richtzahlen zur landwirtschaftlichen Buchhaltung sind jeweils für die Schlussbilanz per 31. Dezember relevant. Für unterjährige Abschlüsse sind die Richtzahlen des Vorjahres zu berücksichtigen.
Die Bewertungen gelten für die der Landwirtschaft zuzuordnenden Vorräte und Tiere. Für andere Gewerbe hat die Eidgenössiche Steuerverwaltung eigene Richtwerte publiziert. Gegenstände des Privatvermögens sind nicht nach diesen Richtlinien zu bewerten.