Geschäftliche Betriebe – Zulässige Höchstsätze Abschreibungen – Merkblatt A/1995

Hier finden Sie die Höchstsätze Abschreibungen für die Geschäftliche Betriebe (Gewerbe). Ausgangswert für die Berechnung der Abschreibung sind die Gestehungskosten. Abschreibungen sind nur auf Gegenständen des Geschäftsvermögens möglich.

Höchstsätze Abschreibungen vom Buchwert
Personalwohnhäuser (nur Gebäude)2 %
Personalwohnhäuser (mit Land)1.5 %
Geschäftshäuser/Büro (nur Gebäude)4 %
Geschäftshäuser/Büro (mit Land)3 %
Gebäude Gastwirtschaft+Hotel (nur Gebäude)6 %
Gebäude Gastwirtschaft+Hotel (mit Land)4 %
Lagergebäude (nur Gebäude)8 %
Lagergebäude (mit Land)7 %
Gewerbliche Bauten (nur Gebäude)8 %
Gewerbliche Bauten (mit Land)7 %
Hochregallager + ähnliche Einrichtungen15 %
Fahrnisbauten auf fremden Grund20 %
Geleisanschlüsse20 %
Wasserleitungen zu industriellen Zwecken20 %
Tanks, Container20 %
Geschäftsmobiliar25 %
Werkstatt- + Lagereinrichtungen mit Mobiliarcharakter25 %
Anhänger, Transportmittel ausgenommen Motorfahrzeuge30 %
Apparate + Maschinen zu Produktionszwecken30 %
Motorfahrzeuge aller Art40 %
Maschinen starke Beanspruchung40 %
Büromaschinen40 %
Datenverarbeitungsanlagen (Hardware + Software)40 %
Immaterielle Werte40 %
Sutomatische Steuerungssysteme40 %
Sicherheitseinrichtungen, Mess-/Prüfgeräte40 %
Werkzeuge/Werkgeschirr45 %
Geräte, Maschinenwerkzeuge45 %
Gebinde, Gerüstmaterial, Paletten45 %
Geschirr/Wäsche Gastgewerbe45 %

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