Landwirtschaft – Zulässige Höchstsätze Abschreibungen – Merkblatt A/2001

Hier finden Sie die Höchstsätze Abschreibungen für die Landwirtschaft. Ausgangswert für die Berechnung der Abschreibung sind die Gestehungskosten. Abschreibungen sind nur auf Gegenständen des Geschäftsvermögens möglich.

Höchstsätze Abschreibungen vom Buchwert
Boden---
Gesamtsatz Land, Gebäude, Meliorationen, Pflanzen3 %
Entwässerung; Güterzusammenlegung10 %
Erschliessungen, Rebmauern6 %
Rebanlagen12 %
Obstanlagen20 %
Wohnhäuser2 %
Gesamtsatz für Gebäude und Bauernhäuser4 %
Oekonomiegebäude6 %
Leichtbauten, Schweineställe, Geflügelhallen usw.10 %
Silos, Bewässerungen10 %
Mechanische Einrichtungen25 %
Fahrzeuge normale Beanspruchung40 %
Fahrzeuge starke Beanspruchung50 %
Maschinen normale Beanspruchung40 %
Maschinen starke Beanspruchung50 %