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MWST Abrechnung via XML Export übermitteln, Korrekturabrechnungen übermitteln

PiNUS21 ermöglicht eine einfache Übermittlung Ihrer MWST-Daten per XML-Datei ans Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt wie die Übermittlung der XML-Daten aus PiNUS21 funktioniert.

Kurzbeschrieb Video Tutorial

Ausgangslage für die Übermittlung einer korrekten Mehrwertsteuer-Abrechnung ist die vorgängige Erstellung und Prüfung Ihrer erfassten MWST-Daten. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie hier: (LINK MWST Abrechnung erstellen hinzufügen).

Abrechnung übermitteln
Nachdem Sie die Abrechnung erstellt haben, bestätigen Sie diese mit Final Speichern. Ihr Daten werden nun gespeichert und für die Übermittlung vorbereitet. Klicken Sie als nächstes auf Download XML um die Abrechnungsdaten in eine XML-Datei zu übertragen und in Ihren Downloads abzuspeichern. Die XML-Datei enthält nebst Ihren Abrechnungszahlen auch wichtige Informationen wie, Mehrwertsteuer-Nummer, Abrechnungsart, Periode und erkennt ob es sich um eine Ersteinreichung oder Korrektureinreichung handelt.

Über den Link ESTV Suisse Tax gelangen Sie direkt auf das Portal um die MWST-Abrechung einzureichen. Loggen Sie sich mit Ihren Daten ein.

Im Register MWST kann die Abrechnungsdatei hochgeladen werden. Öffnen Sie über XXXX die Dokumentenablage, im Downloadordner finden Sie die entsprechende XML-Datei. Alternativ kann die Datei auch über die Tastenkombination Ctrl + V von der Zwischenablage in den Dateipfad eingefügt und ausgewählt werden.

Mit dem Hochladen der XML-Datei werden sämtliche Abrechnungsdaten entschlüsselt und angezeigt. Bestätigen Sie die Abrechnung und übergeben Sie sie dann dem Portal.

Nach der Übergabe im Portal kann der Status im PiNUS21 angepasst werden. Klicken Sie dazu auf  XML übermittelt.


Korrekturabrechnung übermitteln
Wurden in einer bereits eingereichten Abrechnungsperiode Korrekturbuchungen erfasst, wird die noch offene Abrechnung der Folgeperiode, mindestens die letzte Abrechnung des Geschäftsjahres, mit den Nachtrags- und Stornobuchungen ergänzt. Im Normalfall gilt es keine bereits eingereichte Periode wiederum zu öffnen. Ist dennoch eine komplette Korrekturabrechnung notwendig, kann die eingereichte Abrechnung über Final öffnen aufgehoben werden. Geben Sie dazu Ihre E-Mailadresse zur Bestätigung ein. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen betreffend Ersteinreichung nicht! Dadurch erkennt PiNUS21 bei der erneuten Berechnung, dass es sich um eine Korrekturabrechnung handelt und übernimmt die Information in die XML-Datei. Das MWST-Portal erkennt so automatisch die Differenz.

Durch Aktivierung des Kontrollkästchens der Ersteinreichung wird die Erstabrechnung komplett zurückgesetzt und bei neuer Berechnung wieder eine Erstabrechnung generiert. Dieser Schritt ist dann nicht zu empfehlen, wenn bereits eine Übermittlung an das Portal erfolgt ist.