MWST – Vorsteuer Ziffer 400-420
Egal ob Sie Ihre Mehrwertsteuer nach vereinbartem oder vereinnahmtem Entgelt abrechnen, nach der effektiven Methode oder mit den zugeteilten Saldosteuersätzen, Pinus21 unterstützt Sie rigoros dabei.
Bei der effektiven Abrechnungsmethode können Sie die effektiv angefallene Vorsteuer, die im Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit stehen, im Grundsatz in Abzug bringen. Die Deklaration erfolgt über die Ziffern 400/405. Der Buchungssatz wird über die Vorsteuerkonto 1170 und 1171 erfasst.
Korrekturen bei gemischter Verwendung, Eigenverbrauch, Einlageentsteuerung oder Kürzungen des Vorsteuerabzuges werden mit den Ziffern 415 und 420 deklariert.
Vorsteuer
Ziffer 400: Anrechenbare Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand
Die Vorsteuern, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit nach Art. 28 MWSTG auf dem Material- und dem Dienstleistungsaufwand angefallen sind, sind unter dieser Ziffer abzuziehen.
Aufgrund der gewählten Kontenklasse (Bsp. Kontenklasse 4) wird die Ziffer automatisch richtig gesetzt.
Ziffer 405: Anrechenbare Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand
Die Vorsteuern, die nicht unter Ziffer 400 abgezogen werden können, sind hier aufzuführen. Es handelt sich um die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit nach Art. 28 MWSTG angefallene Vorsteuer auf den Investitionen und dem übrigen Betriebsaufwand.
Aufgrund der gewählten Kontenklasse (Bsp. Kontenklasse 1, 5 und 6) wird die Ziffer automatisch richtig gesetzt.
Ziffer 415: Vorsteuerkorrekturen: gemischte Verwendung (Art. 30 MWSTG), Eigenverbrauch (Art. 31 MWSTG)
Hier wird der Geschäftsanteil in Prozent (nach dem Verhältnis der Verwendung) deklariert, beispielsweise infolge:
- Gemischte Verwendung (d.h. Verwendung sowohl für Zwecke, die zum Vorsteuerabzug berechtigen als auch für Zwecke, die nicht zum Vorsteuerabzug oder die ausserhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit liegen)
- Eigenverbrauch
Eigenverbrauch kann auch pauschal via MWST-Abrechnungsfunktion deklariert und der Ziffer 415 zugewiesen werden
Ziffer 420: Vorsteuerkürzung: Nicht-Entgelte wie Subventionen, Kurtaxen usw. (Art. 33, Abs. 2 MWSTG)
Unter dieser Ziffer werden Vorsteuerkürzungen im Zusammenhang mit dem Erhalt von Nicht-Entgelten deklariert. Zu solchen Kürzungen führen folgende Nicht-Entgelte (vgl. Art. 18 Abs. 2 Bst.ac, MWSTG, siehe auch Ziffer 900)
- Subventionen, Direktzahlungen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge;
- Gelder, die Kur- und Verkehrsvereine ausschliesslich aus öffentlich rechtlichen
Tourismusabgaben erhalten; - Beiträge, die Entsorgungsanstalten oder Wasserwerke aus kantonalen Wasser-, Abwasser oder Abfallfonds erhalten.
Vorsteuerkürzungen können auch pauschal via MWST-Abrechnungsfunktion deklariert und der Ziffer 420 zugewiesen werden