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Agrarpolitik 2014/17: Welche Auswirkungen hat das neue Direktzahlungssystem auf meinen Betrieb?

10. Juli 2013

Mit der AP 2014/17 kommen grundlegende Änderungen auf die Landwirtschaft zu. Mit einem komplett neu gestalteten Direktzahlungssystem bleibt kein Stein auf dem anderen. Mit der Absicht des Bundesrats die tierbezogenen Direktzahlungen gänzlich abzuschaffen und die Mittel für die „Ökologisierung” der Landwirtschaft zu verwenden, werden viele Gemüter erhitzt. Es ist denkbar, dass gegen die AP 2014/17 das Referendum ergriffen wird. Was ändert sich aber konkret und welche Auswirkungen hat das auf meinen Betrieb?

Was sind die wichtigsten Änderungen des neuen Direktzahlungssystems?

  • Abschaffung der tierbezogen Direktzahlungen (Streichung der Raufutterverzehrerbeiträge), BTS und RAUS-Beiträge bleiben
  • Abschaffung der Einkommens- und Vermögenslimiten für den Bezug von Direktzahlungen
  • Massgeblich sind die Einkommens- und Vermögenslimiten nur für den Bezug von Übergangsbeiträgen
  • Abschaffung der GVE-Betriebsabstufungen
  • Anhebung der flächenbezogenen Betriebsabstufungen, Beginn der Kürzungen von 40ha auf 60ha angehoben
  • SAK-Faktor für den Bezug von Direktzahlungen bleibt bei 0.25 SAK, jedoch noch offen, ob SAK-Faktoren dem technischen Fortschritt angepasst werden (Postulat Leo Müller)
  • Bei Personengesellschaften (Generationen- oder Betriebsgemeinschaften) dürfen beide Teilhaber nicht älter als 65-jährig sein für den Bezug von Direktzahlungen
  • Keine Direktzahlungen für ab 01.01.2014 eingezontes Bauland und keine Direktzahlungen für bereits eingezontes Bauland unter 25a pro Parzelle
  • Anstelle Flächenbeitrag Fr. 1’020.-/ha wird neu ein Versorgungssicherheitsbeitrag von Fr. 900.-/ha entrichtet (Ökowiesen Fr. 450.-/ha)
  • Keine Versorgungssicherheitsbeiträge für nachwachsende Rohstoffe (Christbäume, Streueflächen, Hecken, Feld- und Ufergehölze, Bunt- und Rotationsbrachen, Saum auf Ackerflächen)
  • Mindesttierbesatz von 1.2 RGVE/ha Grünland (Talzone, ohne Kunstwiesen, Ökowiesen 0.6 RGVE/ha) ist gefordert, um für diese Flächen Versorgungssicherheitsbeiträge zu erhalten
  • Anhebung der Biobeiträge für offene Ackerfläche (von Fr. 950.-/ha auf Fr. 1’200.-/ha) und für Spezialkulturen (von Fr. 1’350.-/ha auf Fr. 1’600.-/ha)
  • Neuer Beitrag von Fr. 200.-/ha Grünland (inkl. Kunstwiesen) für eine Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (mind. 80% der TS in der Tagesration der RGVE aus Grasprodukten)
  • Flächenbeitrag für Ackerbau und Spezialkulturen von Fr. 640.-/ha auf Fr. 300.-/ha reduziert
  • Biodiversitätsbeiträge lösen Ökobeiträge ab, grosser Unterschied zwischen Beiträgen für Biodiversitätsflächen mit oder ohne Qualität (Fr. 1’500.-/ha)
  • Reduktionen der Anbaubeiträge für Zuckerrüben, Raps und Sonnenblumen
  • Neuer Alpungsbeitrag für Tierhalter, welche die Rinder und Kühe auf die Alp geben Fr. 370.-/GVE und Normalstoss
  • Neu Ressourceneffizienzbeiträge für schonende Bodenbearbeitung (z.B. Streifenfrässaat) und präzise Applikationstechnik (z.B. Dropleg-Spritzgeräte)
  • Hangbeiträge werden ab 2017 auch im Talgebiet eingeführt
  • Streichung der tierbezogenen TEP-Beiträge (Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen im Berggebiet). An ihre Stelle kommen flächenbezogene Offenhaltungsbeiträge und Produktionserschwernisbeiträge
  • Neu können Landschaftsqualitätsbeiträge für die Teilnahme an regionalen Projekten bis maximal Fr. 360.-/ha entrichtet werden

Im Einzelfall gilt es nun abzuklären, inwiefern das neue Direktzahlungssystem Auswirkungen auf die Höhe der Direktzahlungen ab 2014 hat. Unter www.focus-ap-pa.ch stellt die Agridea detaillierte Informationen zum neuen Direktzahlungssystem zur Verfügung. Zum Beispiel kann unter der Rubrik Tools ein Beitragsrechner im Excel Format heruntergeladen werden.

Die Pinus AG hilft Ihnen bei Fragen zum neuen Direktzahlungssystem, insbesondere zu Einkommens- und Vermögenslimiten, Bauland und Personengesellschaften, gerne weiter.