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18. Dezember 2023

Anpassung der BVG-Tabelle für das Jahr 2024

Jährliche Grenzwerte BVG ab 01.01.2024 unverändert

Die jährlichen Grenzwerte der obligatorischen beruflichen Vorsorge bleiben per 01.01.2024 gegenüber dem Vorjahr unverändert und betragen:

  • CHF 22’050  –  Eintrittsschwelle
  • CHF 88’200  –  Maximal versicherter Lohn BVG
  • CHF 25’725  –  Koordinationsabzug
  • CHF 62’475  –  Maximal koordinierter Lohn BVG
  • CHF   3’675  –  Minimal koordinierter Lohn BVG

Erhöhung Mindestzinssatz

An seiner Sitzung vom 1. November 2023 hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) anzuheben. Der Mindestzinssatz bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.

Ab dem Jahr 2024 beträgt der Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) neu 1.25 % (bisher 1.00%).

Anpassung BVG-Tabellenwerte Pinus Lohn

Trotz gleichbleibenden Grenzbeträgen ändern die im Pinus Lohn zu erfassenden BVG-Tabellenwerte per 01.01.2024 und sind in den Firmenstammdaten anzupassen.

Agrisano Pencas?

Sind Ihre Angestellten bei der Agrisano Pencas versichert, können Sie die neu gültigen Werte für den Plan A, den untenstehenden Prints entnehmen und im Pinus Lohn eintragen.

Bitte beachten Sie, dass diese Werte ausschliesslich für den Plan A Gültigkeit haben.

Anderer Plan?

Ist Ihr Personal nach einem anderen Plan versichert? Gerne unterstützen wir Sie bei der Aktualisierung der BVG-Tabelle, rufen Sie uns einfach an.

Fragen?

Haben Sie zu all dem Fragen, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler manuela.bleuler@pinus.ch oder unter 052 320 90 30 weiter.