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Anpassung der Grenzbeiträge BVG und Säule 3a ab 01.01.2013

27. Dezember 2012

In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von Fr. 24’360.- auf Fr. 24’570.- erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von Fr. 20’880.- auf Fr. 21’060.-. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu Fr. 6’739.- (bisher Fr. 6’682.-) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive Fr. 33’696.- (bisher Fr. 33’408.-) für Personen ohne 2. Säule. Diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2013 in Kraft.