Brauche ich schon ab einer Person ein Buchhaltungsprogramm für die Lohnabrechnung?
Viele Buchhaltungsprogramme bieten nebst dem Modul Finanzbuchhaltung auch eine Lohnbuchhaltung an. Es stellt sich deshalb die Frage, ob man schon ab einer Person ein Buchhaltunsprogramm für die Lohnabrechnung braucht?
Grundsätzlich werden Lohnabrechnungen immer komplizierter. Vom Bruttolohn ist die AHV/IV/EO aber auch die ALV und je nach dem der BVG-Beitrag(Pensionskasse) und der Anteil der Krankentaggeldversicherung abzuziehen. Die Abzüge sollten dann noch richtig verbucht werden und Ende Jahr ist ein Lohnausweis und die Meldelisten für die Sozialversicherungen zu erstellen.
Dies alles erledigt ein Lohnprogramm automatisch für Sie!
Darum unser Tipp: Um von Anfang an alles richtig abzurechnen und zu verbuchen, empfehlen wir schon ab einer Person das Arbeiten mit einem Lohnmodul. Es spart Ihnen viel Zeit und womöglich auch Ärger mit den Ämtern.
Unser Lohnprogramm ist swissdec zertifziert und wird von der SUVA für Kleinunternehmen empfohlen!
Unser Modul Pinus Lohn ist für Lohnabrechnungen ab einer Person geeignet. Sie können zudem Pinus Lohn bis zu 2 Mitarbeiter gratis nutzen!
Gut zu wissen:
Die Pinus AG bietet an ihren Niederlassungen in Wiesendangen, Weinfelden und Bad Ragaz ihren Kunden ein breites Treuhanddienstleistungsangebot. Es reicht von der Buchhaltung, Mehrwertsteuerberatung und Steuererklärung bis zur Unternehmensberatung.
Zudem steht unseren Kunden die einfache bewährte Pinus Software zur Verfügung. Sie hat einen modularen Aufbau (Finanzbuchhaltung, E -banking, Fakturierung und Lohnbuchhaltung) und eine klare und übersichtliche Struktur.