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Die elektronische Mehrwertsteuer-Abrechnung wird Standard

5. September 2019

Im Verlauf des Jahres 2020 erfolgt bei der Mehrwertsteuer der definitive Wechsel von der Papier-Abrechnung zur Online-Abrechnung. Es wird Zeit die Umstellung auf die Online-Abrechnung in den nächsten Monaten zu planen und vorzunehmen. Dabei soll die bewährte Zusammenarbeit zwischen Steuerpflichtigen und Treuhändern erhalten bleiben.

Heute deklariert bereits fast jedes zweite Unternehmen mit «ESTV SuisseTax» seine MWST online.Die Registrierung erfolgt unter www.suissetax.estv.admin.ch und wird in der Regel durch den Steuerpflichtigen(Superuser) selbst vorgenommen. Anschliessend sind unterschiedliche Aufgabenzuteilungen möglich und sinnvoll. So kann dem Treuhänder die Aufgabe «Ausfüller» zugewiesen werden; Sie als Steuerpflichtiger erhalten die Aufgabe des „Einreichers“ zugeteilt. Mittels automatisch generierten E-Mails werden Sie regelmässig zu den nächsten Schritten aufgefordert.

MWST Abrechnung Online - E-government

Das Wichtigste in Kürze:

  • Elektronische Einreichung der MWST-Abrechnung.
  • Nachträgliche Korrekturabrechnungen sind möglich.
  • Ein PDF der Abrechnung kann heruntergeladen werden. Es ist auch möglich, die Abrechnung mit Einzahlungsschein auszudrucken.
  • Zugriff für einen (externen) Beauftragten (z.B. eine Treuhänderin oder einen Treuhänder) zur Erfassung der MWST-Abrechnung. Die Einreichung soll anschliessend durch den Steuerpflichtigen erfolgen.
  • Nachverfolgung und Übersicht über die eingereichten Abrechnungen.
  • Verfügbare User-Rollen: Superuser, Ausfüller, Einreicher

Zusammenarbeit mit Treuhänder

Die Zusammenarbeit mit einem Treuhänder oder einer Treuhänderin, gestaltet sich relativ einfach. Durch die Zuweisung der Berechtigung „Ausfüller“ kann ihr Treuhänder die Abrechnung bei der ESTV erstellen, nicht aber einreichen.

Da Sie als Superuser mittels E-Mails der ESTV immer über die Aktivitäten des Beauftragten (Treuhänder) auf dem Laufenden sind, müssen keine zusätzlichen E-Mails mehr ausgetauscht werden. Sie werden automatisch über die Ausfüllung der MWST-Abrechnung für das laufende Quartal oder Halbjahr informiert und können anschliessend die Einreichung -> Genehmigung vornehmen.

Im Ausnahmefall kann auch Ihr Treuhänder mit der Vollmacht als Superuser ausgestattet werden. So kann der ganze Prozess vom Ausfüllen bis zur Einreichung der MWST-Abrechnung delegiert werden.

Anmeldung zur elektronischen Abrechnung

Folgende Schritte:

  • Anmeldung: www.suissetax.estv.admin.ch
  • Angabe Ihrer E-mail Adresse und Durchlaufen des Registrierungsprozess
  • Beantragung einer Vollmacht für den oder die vorgesehenen Superuser.
  • Nach Eingang der Vollmacht bei der ESTV über den Postweg, wird die Applikation von der ESTV freigeschaltet.

Wir haben für Sie als Pinus Treuhand Kunde eine Kurzanleitung für die Anmeldung zur elektronischen MWST-Abrechnung sowie das Zuweisen von User-Rollen erstellt. Sie finden diese je Standort der Pinus AG unter folgendem Link:

Wenn Sie Hilfe beim Wechsel auf die Online-Abrechnung benötigen, unterstützen wir Sie gerne.

Frau Franziska Manser, franziska.manser@pinus.ch oder 052 320 90 30.

MWST Online Deklaration
Online Portal Mehrwertsteuer

Datenupload direkt aus unserer Buchhaltung Pinus Fibu

Künftig lassen sich die Daten für die elektronische MWST-Abrechnung direkt aus der Buchhaltungssoftware Pinus Fibu hochladen. Möglich macht dies ein neuer eCH-Standard (eCH-0217) für die einheitliche Übermittlung im XML-Format. Ab Pinus Version 3.18-05 steht Ihnen diese Funktion zur Verfügung stehen.

Weitere Möglichkeit in Zukunft: MWST-Abrechnung easy

Nebst «ESTV SuisseTax» wird mit «MWST-Abrechnung easy» künftig eine weitere Möglichkeit zur Verfügung stehen. Bei «MWST-Abrechnung easy» braucht es keinen individuellen Account. Zudem ist vorgesehen, dass die MWST-Abrechnung wahlweise online eingereicht werden kann oder die Steuervertreterinnen und Steuervertreter diese auch ausdrucken und durch die steuerpflichtige Person unterzeichnen lassen können. Jedoch ist bei dieser Variante eine direkte Übermittlung der Daten aus der Geschäftssoftware nicht möglich.

Aufgrund der aktuellen Erfahrungen und den erweiterten Möglichkeiten empfehlen wir die erst beschriebene Variante «ESTV SuisseTax» zu wählen.

Wenn Sie Fragen zur Umstellung haben, nehmen Sie mit uns oder Ihrem Softwarepartner Kontakt auf. Wir sind selbstverständlich bei allen MWST-Themen gerne für Sie da.

Frau Franziska Manser, franziska.manser@pinus.ch oder 052 320 90 30.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.estv.admin.ch.