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Die Quellensteuertarife 2020 stehen zum Download bereit

7. Januar 2020

Die Quellensteuertarife 2020 für die Erstellung der Lohnabrechnungen ab 01.01.2020 stehen zum Download bereit. Extrahieren Sie die Datei in Ihren PinusLohn Datenordner. Es wird Ihnen der Standardpfad C:/PinusDaten/PinusLohn vorgeschlagen. Allenfalls müssen Sie den Datenpfad anpassen.

Für PINUSweb Kunden werden diese Daten durch uns eingepflegt.

Download Quellensteuertarife 2020

Die Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche nicht vom Steuerpflichtigen selbst entrichtet wird, sondern vom Schuldner der steuerbaren Leistung. (Arbeitgeber, Veranstalter, Versicherer etc.) Dieser ist verpflichtet, die Quellensteuer der zuständigen Steuerverwaltung abzuliefern und der quellenbesteuerten Person einen um die Quellensteuer reduzierten Lohn o.ä. auszuzahlen.

PinusLohn - Lohnabrechnung mit Quellensteuerabzug erstellen

Für quellensteuerpflichtige Mitarbeiter nehmen Sie in den <Stammdaten> <Personaldaten bearbeiten> im Register <Quellensteuer> die entsprechenden Einstellungen vor. Wir empfehlen die Einstellung “Satz automatisch erfassen, Berechnung automatisch” zu verwenden.

Empfohlene Einstellungen - Quellensteuerberechnung - Satz automatisch
Empfohlene Einstellungen - Quellensteuerberechnung - Satz automatisch
Lohnabrechnung mit Quellensteuer - Satz automatisch
Lohnabrechnung mit Quellensteuer - Satz automatisch

 

Je nach gewählter Einstellung der Quellensteuerberechnung unterscheidet sich die Erfassung in der Lohnabrechnung.

(Empfohlen) Satz automatisch erfassen, Berechnung automatisch:
Wenn Sie mit dieser, von uns empfohlenen, Berechnungsmethode arbeiten möchten, benötigen Sie jährlich die oben zum Download bereit gestellte Datei, mit den für das neue Jahr gültigen Quellensteuertarifen. In <Lohnabrechnung erstellen> wird bei der Anzeige Quellensteuerabzug (unten rechts) „automatisch” angezeigt. Erstellen Sie wie gewohnt die Lohnabrechnung. Die Lohnart Quellensteuerabzug sowie der Quellensteuer-Satz werden automatisch aus dieser Datei gelesen und in die Lohnabrechnung übertragen. (Einzige Ausnahme, bei untermonatigem Ein- resp. Austritt, muss noch ein Zwischenschritt bestätigt werden).

Satz manuell erfassen, Berechnung automatisch:
Bei der Anzeige Quellensteuerabzug (unten rechts) wird „Satz manuell“ ausgewiesen. Gehen Sie auf <Jetzt Quellensteuerabzug rechnen> und ergänzen Sie den Steuersatz. Dadurch wird automatisch die Lohnart Quellensteuer generiert und mittels dem erfassten QST-Satz der Betrag berechnet und in Abzug gebracht. Achtung: bei Änderungen an der Lohnabrechnung wird die Lohnart Quellensteuer immer automatisch entfernt und es muss wieder neu berechnet werden.

Ohne Programmunterstützung:
Sie erfassen in der Lohnabrechnung die Quellensteuer über <neue Lohnart hinzufügen> und geben den entsprechenden Betrag manuell ein.

Für die Erstellung der Lohnabrechnungen mit Quellensteuerabzug finden Sie in der Bedienungsanleitung Kapitel 3.3, Lohnabrechnung mit Quellensteuerabzug erstellen weiterführende Informationen.

Bezüglich Erstellung der Quellensteuerabrechnung (Papierversand) verweisen wir auf die Bedienungsanleitung Kapitel 7, Abrechnung Quellensteuer erstellen und im Kapitel 9.2, Einheitliches Lohnmeldeverfahren (ELM) finden Sie die Angaben betreffend der Lohndatenübermittlung.

Bedienungsanleitung Pinus Lohn

Haben Sie zu all dem Fragen, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler weiter. manuela.bleuler@pinus.ch oder unter 052 320 90 30.