Quellensteuertarife 2024
Die Quellensteuertarife 2024 für die Erstellung der Lohnabrechnungen ab 01.01.2024 stehen zum Download bereit.
was ist zu tun?
Nach gewähltem Download extrahieren / entpacken Sie die Daten in Ihren „PinusLohn“ Datenordner.
Es wird der Standardpfad C:/PinusDaten/PinusLohn vorgeschlagen.
Haben Sie Pinus Daten auf einem anderen Pfad gespeichert, wählen Sie «Durchsuchen». Suchen und übernehmen Sie den entsprechenden Datenpfad und wählen Sie anschliessend «Extrahieren». Die Daten werden entpackt und auf dem gewählten Pfad gespeichert.
Für PINUSweb Kunden wurden die Quellensteuertarife bereits durch uns eingepflegt.
hier downloaden
was ändert?
Anpassung Quellensteuertarife 2024
Aufgrund der Erhöhung des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) hat das Eidg. Finanzdepartement am 1. September 2023 die Verordnung über die Folgen der kalten Progression (VKP) mit den neuen Tarifen und Abzügen erlassen.
Per Inkrafttreten am 1. Januar 2024 werden folglich auch die Quellensteuertarife angepasst.
Anpassung Medianwert
Der Medianwert der effektiven Lohneinkünfte wird von CHF 5’675 auf CHF 5’725 pro Monat erhöht.
neues Grenzgängerabkommen mit Italien
Das neue Grenzgängerabkommen, welches bereits per 17. Juli 2023 in Kraft getreten ist, wird ab dem 1. Januar 2024 angewendet. Davon betroffen sind die Arbeitgebenden der Kantone Tessin, Graubünden und Wallis.
Als «neue Grenzgänger» gelten jene die frühestens ab 17. Juli 2023 in der Schweiz angestellt sind und ihren Wohnsitz in Italien, weniger als 20 Kilometer von der Grenze entfernt haben. Für sie kommen die Tarifcodes R, S, T, U und V zur Anwendung.
Die «bestehenden Grenzgänger» sind jene die bereits zwischen dem 31.12.2018 und dem 17.07.2023 in den erwähnten Kantonen gearbeitet haben. Für sie kommen neu anstelle des Tarifcodes F die ordentlichen Tarifcodes zur Anwendung.
wichtig für Arbeitgeber von Grenzängern aus Italien
Sie sind Arbeitgeber in einem der Kantone Tessin, Graubünden oder Wallis und beschäftigen Grenzgänger aus Italien. Bitte überprüfen Sie in den Personalstammdaten, Register QST den zugewiesenen QST-Tarifcode und ändern diesen bei Bedarf gemäss der neuen Regelung.
Diese Anpassung erfolgt nicht automatisch!
Hilfe zur Ausführung der "stqstn2024.exe"
Beim «Ausführen» der im Download gespeicherten Datei, kann es je nach Browser zu unterschiedlichen Stolpersteinen kommen.
Erhalten Sie z.B. die folgenden Sicherheitsmeldungen: “Der Computer wurde durch Windows geschützt”. Dann wählen Sie hier «Weitere Informationen».

In der nachfolgenden Meldung wird darüber informiert, dass die auszuführende App von einem, dem Windows, unbekannten Herausgeber stammt. Das ist korrekt, wir können Ihnen jedoch versichern, dass die Ausführung kein Risiko für Ihren PC darstellt.
Wählen Sie «Trotzdem ausführen», nur so wird der Prozess fortgesetzt.

Weiter erscheint die Meldung «Benutzerkontensteuerung». Auch hier wird nochmals auf den «Unbekannten Herausgeber» hingewiesen. Bestätigen Sie mit «Ja».

Prüfen Sie den vorgeschlagenen Datenpfad, ändern diesen bei Bedarf und bestätigen mit «Extrahieren». Die Daten werden auf dem gewählten Pfad entpackt und gespeichert. Um den Vorgang zu beenden wählen Sie „Schliessen“.

Oder erhalten Sie nach dem Download z.B. die folgende Meldung? Dann wählen Sie „…“ und „Beibehalten“.

Anschliessend werden Sie über den „unbekannten Herausgeber“ informiert. Wählen Sie „mehr anzeigen“ und dann „Trotzdem beibehalten“.


Anschliessend wird der Download ausgeführt und Sie können „Datei öffnen“ wählen.

Lohnabrechnungen mit Quellensteuer
Für detaillierte Informationen betreffend Lohnabrechnungen mit Quellensteuer verweisen wir gerne auf die Bedienungsanleitung Quellensteuer ab 2021.
Fragen?
Haben Sie zu all dem Fragen, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler weiter. manuela.bleuler@pinus.ch oder unter 052 320 90 30.