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Erneut rückwirkende Änderung der Quellensteuertarife 2019

11. April 2019

Aufgrund einer weiteren, rückwirkenden Änderung der Quellensteuertarife per 01.01.2019 haben wir den Download erneut aktualisiert.

Die Änderung betrifft den Kanton Schaffhausen. Dieser musste aufgrund einer Volksabstimmung zweier Gemeinden, gegen den ursprünglich beschlossenen Steuerfuss, den Quellensteuertarif 2019 neu berechnen und rückwirkend in Kraft setzen.

Weitere Informationen sowie Angaben bezüglich Korrekturen entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Informationsschreiben.

Extrahieren Sie die Datei in Ihren PinusLohn Datenordner.
Es wird Ihnen der Standardpfad C:/PinusDaten/PinusLohn vorgeschlagen. Allenfalls müssen Sie den Datenpfad anpassen.

Haben Sie zu all dem Fragen, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler weiter.
manuela.bleuler@pinus.ch oder unter 052 320 90 30.