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Lohnrichtlinie 2022 für familienfremde Arbeitnehmende in der Schweizer Landwirtschaft

19. November 2021

In der Schweizer Landwirtschaft werden tausende von Arbeitnehmenden beschäftigt. Es ist von grosser Bedeutung, dass bei deren Beschäftigung geordnete Verhältnisse herrschen.

Die nachstehend zum Download bereitgestellte Richtlinie soll mithelfen, ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu erhalten.

Die Richtlinie vermittelt einen allgemeinen Überblick. Im Einzelfall sind die Bestimmungen der kantonalen Normalarbeitsverträge der Landwirtschaft sowie allfällig in einem Einzelarbeitsvertrag vereinbarte Regelungen zu beachten.

Lohnrichtlinie für familienfremde Arbeitnehmende 2022
Lohnrichtlinie für familienfremde Arbeitnehmende 2022

Der Minimallohn für Angestellte in der Landwirtschaft beträgt ab 01.01.2022 neu:  CHF 3’320.00 (Bruttolohn pro Monat). Wichtig: Kantonale Mindestlöhne sowie verbindliche Regelungen im NAV oder GAV haben Vorrang und müssen eingehalten werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie.

Gut zu wissen:

In den Niederlassungen in Wiesendangen, Weinfelden und Bad Ragaz bietet die Pinus AG ihren Kunden ein breites Treuhanddienstleistungsangebot. Dieses reicht von der Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Mehrwertsteuerberatung und Steuererklärung bis zur Unternehmensberatung.

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