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Lohnrichtlinie 2023 für familienfremde Arbeitnehmende in der Schweizer Landwirtschaft

25. November 2022

In der Schweizer Landwirtschaft werden tausende von Arbeitnehmenden beschäftigt. Es ist von grosser Bedeutung, dass bei deren Beschäftigung geordnete Verhältnisse herrschen.

Die zwischen dem Schweizer Bauernverband (SBV), dem Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) sowie der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landw. Angestellter (ABLA) als sozialpartnerschaftliche Vereinbarung ausgehandelte Richtlinie soll mithelfen, ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu erhalten.

Die Richtlinie vermittelt einen allgemeinen Überblick. Im Einzelfall sind die Bestimmungen der kantonalen Normalarbeitsverträge der Landwirtschaft sowie allfällig in einem Einzelarbeitsvertrag vereinbarte Regelungen zu beachten.

Lohnrichtlinie Landwirtschaft 2023
Lohnrichtlinie Landwirtschaft 2023

Ab 01.01.2023 beträgt der Minimallohn (Bruttolohn pro Monat) für Angestellte in der Landwirtschaft CHF 3’385.00.

Wichtig: kant. Mindestlöhne sowie verbindliche Regelungen im NAV oder GAV haben Vorrang und müssen eingehalten werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie.

Gut zu wissen…

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