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Nachfolgeplanung: Auf diese Punkte müssen Sie achten

27. September 2018

Die Nachfolgeplanung und deren Umsetzung ist ein Prozess, der mehrere Jahre dauern kann. Damit für alle Beteiligten eine möglichst optimale Lösung gefunden werden kann, sind finanzielle, steuerliche und rechtliche Fragen genau abzuklären. Folgend eine Zusammenstellung wichtiger Punkte, die es zu beachten gilt.

Eines vorweg: Es lohnt sich, die Nachfolgeplanung frühzeitig anzugehen, wird doch davon die Zukunft des Unternehmers, der Firma, der Familie und des Umfeldes wesentlich beeinflusst.

Das richtige Alter

Hat der Unternehmer das 55. Altersjahr überschritten, sollte mit der Nachfolgeplanung begonnen werden.

Aus Sicht des Nachfolgers ergibt sich der richtige Zeitpunkt der Übernahme aufgrund dessen Ausbildung, Erfahrung und familiären Situation. Sein Idealalter liegt zwischen 30 und 45 Jahren.

Nachfolgeplanung: Auf diese Punkte müssen Sie achten

Substanzwert: Starthilfe oder «Hypothek»?

Besonders zu beachten sind die Liquidität, das Eigenkapital und das verbleibende Fremdfinanzierungspotenzial. Die Nachfolge wird in finanzieller Hinsicht durch einen niedrigen Substanzwert erleichtert. Der Substanzwert ist der Wert eines Unternehmens, der durch die Bewertung des Vermögens und der Schulden ermittelt wird. Er gibt an, welcher Betrag aufgewendet werden müsste, um ein vergleichbares Unternehmen mit gleicher Leistungsfähigkeit zu errichten. Ein hoher Substanzwert, zum Beispiel durch hohe Immobilienwerte, kann die Möglichkeiten für eine Nachfolge einschränken und für die übergebende Person zu steuerlichen Problemen  führen.

Planungssicherheit dank umfassender Unternehmensbewertung

Wesentlich für die Nachfolgeplanung ist eine fachmännisch durchgeführte Unternehmensbewertung. Mit ihr können verschiedene strategische Varianten objektiv beurteilt werden. Die Unternehmensplanung bzw. ein Businessplan ist die Grundlage für die Unternehmensbewertung. Es werden die Planbilanzen, Planerfolgsrechnungen und Mittelflussrechnungen (Cashflows) für die nächsten drei bis fünf Jahre erstellt.

Es ist wichtig, vorhandene Risiken zu beurteilen, da sie sich auf die künftigen Erträge und Cashflows auswirken. Je beständiger sich ein Unternehmen in der Vergangenheit entwickelt hat, desto geringer ist in der Regel die Planungsunsicherheit.

Der Wert des Unternehmens wird hauptsächlich von den künftig erzielbaren Erträgen bestimmt, nicht vom vorhandenen Substanzwert. Deshalb sollte beim Verkauf eines Unternehmens oder von Anteilen (Aktien) von einer zukunftsorientierten Beurteilung ausgegangen werden.

Passende Rechtsform wählen

Es sollte rechtzeitig abgeklärt werden, ob eine Umwandlung in eine andere Rechtsform sinnvoll ist. Eine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) erleichtert oft Nachfolgelösungen betreffend Steuerbelastung und Aufteilung der Besitzverhältnisse.

Wenn einzelne Geschäftsbereiche separat weitergeführt oder bestimmte betriebliche Aktiven gesondert übergeben werden, ist eine Aufspaltung in zwei oder mehrere Gesellschaften in Erwägung zu ziehen.

Steueroptimierung: ein wichtiges Thema!

Die Steueroptimierung setzt eine längerfristige Steuerplanung voraus. Es werden in der Regel mehr als fünf Jahre dafür benötigt. Es sind die Steuern und Abgaben an Bund, Kanton und Gemeinde zu berücksichtigen. Ebenso zu beachten sind die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (wie beispielsweise die AHV) sowie allfällige Erbschafts-, Schenkungs- und Nachlasssteuern.

Gesellschafts-, Ehegüter- und Erbrecht

Oft gibt es auch Fragen im Gesellschafts-, Ehegüter- und Erbrecht zu klären, die eng mit dem Steuerrecht verbunden sind. Für die Erhaltung des Unternehmens als wirtschaftliche Einheit sind oft erb- und güterrechtliche Massnahmen notwendig. So kann beispielsweise für den Firmennachfolger die finanzielle Kontrolle des Unternehmens und für die Nachkommen die Gleichstellung gewahrt werden. Bei einer Auflösung einer Ehe durch Scheidung oder Tod sind der Güterstand und die erbrechtliche Zuordnung des Vermögens von wesentlicher Bedeutung. Frühzeitig abgeschlossene Ehe- oder Erbverträge schaffen Planungssicherheit.

Handlungsspielraum schaffen

Vorsorgliche Massnahmen wie Stellvertretungen, Unterschriftenregelungen, Vollmachten und Absprachen in der Unternehmerfamilie können unerwartete Nachfolgeprobleme überbrücken.

Es ist zudem sinnvoll eine weitere Variante auszuarbeiten für den Fall, dass eine Nachfolgelösungen nicht wie erwartet klappt.

Nachfolgeplanung: Überblick über die häufigsten Methoden

Die Zahl an Nachfolgelösungen ist gross. Das sind die häufigsten Methoden:

  • Familieninterne Nachfolge (Family-Buy-out): Ein Nachkomme übernimmt die operative Geschäftsführung und die finanzielle Kontrolle des Unternehmens ganz oder mehrheitlich.
  • Zusammenschluss mit anderen Unternehmen (Fusion): Durch die Fusion selbst kann die Nachfolge finanziell und personell nicht direkt gelöst werden. Wenn aber die Partnerunternehmung Managementkapazität einbringt, kann so das Problem eines fehlenden Nachfolgers gelöst werden.
  • Übernahme durch Kadermitarbeiter (Management-Buy-out): Wenn keine familieninterne Nachfolge möglich ist, kann eine Firma durch bereits im Unternehmen tätige Kadermitarbeiter finanziell übernommen werden.
  • Übernahme durch externes Management (Management-Buy-in): Ein Unternehmen wird durch externes Management übernommen.
  • Verkauf: Eine gute Lösung für die Zukunft des Unternehmens kann auch ein Verkauf an eine interessierte Firma sein.
  • Auflösung: Sind die Zukunftschancen beschränkt und ist dadurch die Möglichkeit für eine befriedigende Nachfolgelösung nicht gegeben, ist es oft die beste oder einzige Lösung, das Unternehmen zu schliessen.

Beratung und Begleitung

Ein Nachfolge- / Verkaufsprozess ist ein komplexes Unterfangen, in welchem rechtliche, betriebswirtschaftliche, steuerliche und finanzielle Fragen zu klären sind. Gerne beraten und begleiten wir Sie bei der Planung und Umsetzung dieses umfassenden Prozesses. Wenden Sie sich direkt an Ihren Mandatsleiter oder Ihre Pinus-Niederlassung.

Judith Habenberger, judith.habenberger@pinus.ch, Mandatsleiterin Treuhand