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Neue MWST-Sätze ab 1. Januar 2024

23. Juni 2023

Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze.
Bereits für die Abrechnungen ab dem 3. Quartal 2023 oder 2. Semester 2023 können die neuen MWST-Sätze angewendet werden.

MWST Änderungen - E-government
MWST Änderungen - E-government

Massgebend für die Abgrenzung der zu deklarierenden Steuersätze ist der Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistungserbringung. Es gilt somit folgendes:

  • Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen
  • Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen unterliegen den neuen Steuersätzen
Bis 31. Dezember 2023 Ab 1. Januar 2024
Normalsatz

7,7 %

8,1 %

Reduzierter Satz 2,5 %

2,6 %

Sondersatz für Beherbergung

3,7 %

3,8 %

Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite der eidgenössischen Steuerverwaltung:

Was heisst das für Sie als Pinus Anwender?

In der Pinus Software (PiNUS21 und Pinus classic) werden ab 1. Juli 2023  automatisch die neuen effektiven Steuersätze aktiviert. Für Buchungen ab dem 1. Juli 2023 können weiterhin die bisherigen Steuersätze verbucht werden, oder bereits für entsprechende Leistungen die neuen MWST-Sätze verwendet werden. Die Einstellungen müssen dazu nicht überarbeitet werden (Effektive Methode). Wählen Sie in der Buchungsmaske die entsprechende Gültigkeit der MWST-Sätze für die Verbuchung und der MWST-Satz passt sich automatisch an. Die korrekte Deklaration in der MWST-Abrechnung übernimmt die Software für Sie.

Rechnen Sie mit der Saldosteuersatz-Methode ab?

Vergessen Sie nicht, die neuen Saldosteuersätze per 1. Januar 2024 in der Software zu hinterlegen. In den MWST-Einstellungen des Geschäftsjahres 2023 werden die neuen Sätze unter gültig ab 1. Januar 2024 erfasst. Danach können Sie in der Buchungsmaske für Buchungen des 2. Semesters 2023 wiederum die Gültigkeit definieren und den entsprechenden Saldosatz auswählen.

Pinus classic Faktura

In Pinus classic Faktura werden die fakturierten Leistungen mit Leistungserbringungsdatum ab 1. Januar 2024 automatisch mit den neuen MWST-Sätzen verrechnet. Ein Dokument (Offerte, Rechnung, Mahnung, usw.) kann entweder mit den alten Steuersätzen oder mit den neuen erstellt werden. Alte und neue Sätze auf dem gleichen Dokument werden nicht zugelassen. Das heisst, wenn Sie Leistungen jahresübergreifend darstellen möchten, müssen zwei Dokumente erstellt werden. Eines für die Leistungsperiode bis 31.12.2023 und eines für die Leistungsperiode ab 01.01.2024.