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Neues Schätzungsreglement über den landwirtschafltichen Ertragswert – kann grosse Auswirkungen auf die Steuern haben

14. September 2018

Die neue Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes ist am 1. April 2018 in Kraft getreten. Die Revision führt zum Teil zu massiven Erhöhungen des Ertragswerts. Die Pinus AG bietet Unterstützung bei der Schätzung und den damit zusammenhängenden Fragen.

Zentrale Punkte der revidierten Schätzungsanleitung sind die Bewertung des Bodens und des Wohnraums.

Wohnraum wird neu bewertet

Beim Boden sind die Wertansätze um 20 bis 52 Prozent gestiegen. Was den Wohnraum betrifft, so wird pro Betrieb neu nur noch die Betriebsleiterwohnung landwirtschaftlich bewertet. Andere Wohnungen wie beispielsweise die Altenteilwohnung werden gemäss dem realisierbaren Mietzins berücksichtigt. Wird die Gewerbegrenze (mindestens 1,0 Standardarbeitskraft oder tieferer kantonaler Wert gemäss Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht) nicht erreicht, fällt auch die Betriebsleiterwohnung aus der landwirtschaftlichen Bewertung.

Die neue Bewertung des Wohnraums kann sehr grosse Auswirkungen auf die Steuern haben: Insbesondere können der Eigenmietwert und der Ertragswert höher ausfallen. Im Zweifelsfalle empfiehlt es sich, den Wohnraum mittels einer Feststellungsverfügung durch den Kanton überprüfen zu lassen.

20180914AnleitungErtragswertschätzung

Veränderungen in der Landwirtschaft Rechnung tragen

In der neuen Schätzungsanleitung sind neue Betriebszweige mit zusätzlichen Wertansätzen und Bewertungsgrundsätzen enthalten. Nichtlandwirtschaftliche Bestandteile wie Photovoltaikanlagen oder agrotouristische Angebote werden neu nach dem Ertrag und nicht nach den Gestehungskosten geschätzt. Neu aufgenommen wurden zudem Bauten und Anlagen zur Energiegewinnung aus Biomasse.

Nichtlandwirtschaftliche Bestandteile wie Photovoltaikanlagen

Unterstützung bei der Ertragswertschätzung

Die Pinus AG verfügt über ein zeitgemässes Instrument zur Schätzung des Ertragswertes nach neuem Schätzungsreglement. Zudem können wir auf die Erfahrungen eines langjährigen Schätzers zählen. Wenden Sie sich bei Fragen zu diesen Themen direkt an Ihre Pinus-Niederlassung oder an Ihren Mandatsleiter.

Ueli Möckli, Leiter Beratung, 071 620 25 20, info.weinfelden@pinus.ch