Photovoltaik: Welches sind die steuerlichen Rahmenbedingungen beim Bau einer Solar-Anlage?
Die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbebauten und landwirtschaftlichen Gebäuden ist aktuell ein viel diskutiertes Thema. Neben betriebswirtschaftlichen Überlegungen sind auch die steuerlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Hierfür muss in einem ersten Schritt geklärt werden, ob die Photovoltaik-Anlage Privat- oder Geschäftsvermögen darstellt. Dies erfolgt durch die Beurteilung der überwiegenden Nutzung der Liegenschaft ohne Photovoltaikanlage.
Geschäfts- oder Privatvermögen
Wird die Photovoltaik-Anlage auf einem überwiegend privat genutzten Grundstück installiert, wird diese dem Privatvermögen zugeordnet. Die Baukosten der Anlage können in der Steuererklärung als Liegenschaftsunterhaltskosten in Abzug gebracht werden. Die Produktion von Strom für den Eigenbedarf (Eigennutzung) ist nicht steuerpflichtig:
Soweit die Anlage der Eigenbedarfsdeckung dient, kann auf die Aufrechnung eines Ertrages wie bei anderen Umweltschutzmassnahmen (Solarkollektoranlage, Wärmeisolation, Wärmepumpenheizung usw.) verzichtet werden
Hingegen stellen Einkünfte aus der KEV resp. der Direktvermarktung des Stroms oder Vermietung von Liegenschaftsteilen für den Betreiber der Solaranlage steuerbares Einkommen aus unbeweglichem Vermögen dar.
Befindet sich die Liegenschaft im Geschäftsvermögen, wie es bei Einzelunternehmungen und Landwirtschaftsbetrieben meist der Fall ist, gehört auch die Photovoltaikanlage zum Geschäftsvermögen. Dies bedeutet, dass die Investitionen in der Buchhaltung zu aktivieren sind und somit zum Anlagevermögen zählen. Gemäss Merkblatt A/2001 Landwirtschaft/Forstwirtschaft der Eidgenössischen Steuerverwaltung dürfen im ersten und zweiten Jahr bis zu 25 Prozent vom Anschaffungswert bzw. 50 % vom Buchwert abgeschrieben werden.
Abzugsfähige Kosten
Vom Ertrag (Direktvermarktung oder Einnahmen aus den kostendeckenden Einspeisevergütungen) können sämtliche geschäftsmässig begründeten Aufwendungen in Abzug gebracht werden. Dies umfasst sämtliche Unterhaltskosten wie auch die Fremdfinanzierungskosten sowie die Abschreibungen. Somit unterliegt nur der Nettoertrag der Einkommenssteuer und der AHV. Dasselbe gilt für juristische Personen wie etwa AG’s und GmbH‘s.
Mehrwertsteuerpflicht
Bei der Mehrwertsteuer ist für die Photovoltaik-Anlage massgebend, ob der Betreiber der Anlage mehrwertsteuerpflichtig ist oder nicht. Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer pro Jahr mindestens einen steuerbaren Umsatz von Fr. 100‘000.- erzielt. Die Gründung einer juristischen Person und Schaffung eines zusätzlichen Steuersubjektes bei der Gewinn- und Mehrwertsteuer kann eine Überlegung wert sein.
Um herauszufinden, ob sich die Installation einer Photovoltaikanlage für Sie rechnet, lässt sich mit Hilfe der statischen und dynamischen Berechnungsmethode ermitteln. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir nehmen für Sie gerne eine unabhängige Berechnung der Rendite Ihrer Investition vor und beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform.
Angaben ohne Gewähr. Rückfrage beim kantonalen Steuerkommissär wird dringend empfohlen.
Weitere detaillierte Informationen siehe:
Merkblatt Swissolar (Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie): Steuervergünstigungen für erneuerbare Energien
Merkblatt Swissolar(Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie): Kantonale und Eidgenössische Steuerpraxis
* Analyse zur steuerrechtlichen Qualifikation von Investitionen in umweltschonende Technologien wie Photovoltaikanlagen. Steuerrechtliche Tragweite der Verordnung über die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien [SR 642.116.1]
Bundesgerichtsentscheid
2C_727/2012, 2C_729/2012, Urteil vom 18.Dezember 2012 Tribunal fédéral 2C_727/2012, 2C_729/2012, arrêt du 18.dècembre 2012
SRF/Schweizer Radio und Fernsehen
Wieso die Nutzung des eigenen Solarstroms versteuern?
Gut zu wissen:
Die Pinus AG bietet an ihren Niederlassungen in Wiesendangen, Weinfelden und Bad Ragaz ihren Kunden ein breites Treuhanddienstleistungsangebot. Es reicht von der Buchhaltung, Mehrwertsteuerberatung und Steuererklärung bis zur Unternehmensberatung.
Zudem steht unseren Kunden die einfache bewährte Pinus Software zur Verfügung. Sie hat einen modularen Aufbau (Finanzbuchhaltung, E -banking, Fakturierung und Lohnbuchhaltung) und eine klare und übersichtliche Struktur.