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QR-Rechnung ersetzt alle bisherigen Einzahlungsscheine – was ist zu tun?

7. Juni 2022

Umstellung QR-Rechnung

Am 30. Juni 2020 wurde in der Schweiz die QR-Rechnung eingeführt. Seither kann auch PiNUS die neue QR-Rechnung erstellen und verarbeiten. Dazu finden Sie hier weitere Informationen.

Bisher waren Einzahlungen mit den roten und orangen Einzahlungsscheinen sowie den neuen QR-Rechnungen möglich. Dies hat nun im Herbst ein Ende, die roten und orangen Einzahlungsscheine haben ausgedient.

Ab dem 1. Oktober 2022 gilt nur noch die QR-Rechnung – der neue Schweizer Standard für Rechnungen. Stellen Sie also jetzt um!

Was ist zu tun?

PiNUS hat in der Software (Faktura & Kreditor) bereits alles Notwendige umgesetzt und wird zu gegebener Zeit nur noch die nicht mehr unterstützten Zahlungsarten ausser Betrieb nehmen. Für Sie als Anwender heisst das, Sie sind grundsätzlich startklar – stellen Sie jetzt um.

QR-Rechnung ersetzt alle bisherigen Einzahlungsscheine
QR-Rechnung ersetzt alle bisherigen Einzahlungsscheine
PiNUS Faktura

Betreffend Faktura empfehlen wir, rasch möglichst auf die QR-Rechnung umzustellen. Was Sie alles dazu benötigen, finden Sie in unserer Anleitung Pinus Faktura.

PiNUS Kreditor

Bezüglich Kreditor gilt grundsätzlich die gleiche Empfehlung. Erhalten Sie dennoch rote und orange Einzahlungsscheine, können diese bis 30. September 2022 verarbeitet werden. Ab 1. Oktober 2022 werden diese im E-Banking jedoch strikt abgewiesen. Deshalb gilt auch hier für die Umstellung, je früher desto besser.

Denken Sie auch an bereits vorerfasste Belege. Haben Sie im Kreditor Belege mit roten und orangen Einzahlungsscheinen erfasst und die Überweisung erst auf nach dem 30. September 2022 geplant, wird die Zahlung abgewiesen und es entsteht für alle Beteiligten Mehraufwand.

Achten Sie also besser bereits heute auf die Erfassung mittels QR-Rechnung und machen Sie Ihre Rechnungssteller ebenfalls auf die Umstellung aufmerksam. Nur gemeinsam schaffen wir einen reibungslosen Übergang.

Für die Belegerfassung im Kreditor steht Ihnen übrigens kostenlos die QR-Zahlteil App zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch in der Anleitung Kreditor/e-banking.

E-Banking

Gerne weisen wir Sie auch darauf hin, dass Sie im E-Banking hinterlegte Zahlungsvorlagen und Daueraufträge am besten sofort löschen oder ändern. Spätestens nach dem 30. September 2022 können sie sonst nicht mehr verarbeitet werden.

Haben Sie Fragen oder wünschen Hilfe bei der Umstellung? Wir sind gerne für Sie da, rufen Sie uns einfach an! Telefon: 052 320 90 30.