Richtlöhne 2024 Schweizer Landwirtschaft
Löhne für landwirtschaftliche Angestellte neu verhandelt
Die jährlichen Lohnverhandlungen zwischen den Sozialpartnern in der Landwirtschaft sind abgeschlossen und der neue Minimallohn festgelegt. Für tausende von Arbeitnehmenden ist es von grosser Bedeutung, dass bei deren Beschäftigung geordnete Verhältnisse herrschen.
Dazu dient die, zwischen dem Schweizer Bauernverband (SBV), dem Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) sowie der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landw. Angestellter (ABLA), jährlich neu ausgehandelte Lohnrichtlinie. Sie gilt als sozialpartnerschaftliche Vereinbarung und soll mithelfen, ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu erhalten.
Die Richtlinie vermittelt einen allgemeinen Überblick. Im Einzelfall sind die Bestimmungen der kantonalen Normalarbeitsverträge der Landwirtschaft sowie allfällig in einem Einzelarbeitsvertrag vereinbarte Regelungen zu beachten.
Minimallohn neu 3'420 Franken
Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Minimallohn (Bruttolohn pro Monat) für Angestellte in der Landwirtschaft 3’420 Franken. Das entspricht einer Erhöhung von 1 % resp. 35 Franken. Diese Anpassung hat auch eine Erhöhung für die Lohnstufen 5 bis 8 von 1 % zur Folge.
Bitte beachten Sie, dass die kantonalen Mindestlöhne sowie verbindliche Regelungen im NAV oder GAV Vorrang haben und eingehalten werden müssen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Betreffend Stellenmeldepflicht (Punkt 16. der Richtlinie) gibt es per 01.01.2024 ebenfalls eine Änderung. Neu (unter Vorbehalt des definitiven Entscheides WBF) fallen nur noch Hilfskräfte im Gemüse- und Obstbau (inkl. Weinbau/Rebbau) unter die Stellenmeldepflicht.
Was dies konkret und im Detail bedeutet, finden Sie unter www.agrimpuls.ch, www.arbeit.swiss.ch oder bei den kantonalen Bauernverbänden.
Gut zu wissen…
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