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Sozialversicherungskennzahlen 2016 – Tiefere EO-Beiträge, höhere Obergrenzen für ALV1-Beitrag

10. Dezember 2015

Per 1. Januar 2016 sinkt der Beitragssatz für den Erwerbsersatz (EO) von 0.5 auf 0.45 Prozent des Bruttolohnes. Zugleich steigt die Obergrenze des ALV1-Beitrags an die Arbeitslosenversicherung von 126’000 auf 148’200 Franken des Bruttojahreslohn.

Aufgrund der finanziellen Entwicklung des EO-Fonds wird der EO-Beitragssatz per 1. Januar 2016 gesenkt. Zum selben Datum steigt der in der obligatorischen Unfallversicherung und in der Arbeitslosenversicherung maximal versicherte Verdienst. Dies hat Auswirkungen auf den Beitrag an die Arbeitslosenversicherung sowie auf den Beitrag der Selbständigerwerbenden an die Familienausgleichskasse. Die wichtigsten Änderung zeigt die untenstehende Übersicht sowie unsere übersichtliche Darstellung als PDF-Dokument.

Die geänderten Sätze wie auch die Obergrenzen sind in unserem Lohnprogramm für das Lohnjahr 2016 angepasst und werden mit der Softwareversion 3.15 ausgeliefert.

Sozialversicherungskennzahlen 2016

Tieferer EO-Beitragssatz

Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen neu je 0.225 Prozent des Bruttolohns an die EO, total 0.45 Prozent(bisher 0.5). Damit sinkt der AHV/IV/EO-Beitrag auf neu je 5.125 Prozent, total 10.25 Prozent (bisher 10.3).

Höhere Obergrenze für ALV1-Beitrag

Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen 1.1 Prozent des Bruttojahreslohnes bis neu 148’200 Franken (bisher 126’000), bei unterjähriger Beschäftigung pro Monat bis 12’350 Franken (bisher 10’500). Auf dem Bruttolohnanteil über dieser Grenze wird weiterhin ein Beitrag von je 0.5 Prozent erhoben.

Selbständigerwerbende: Tiefere AHV/IV/EO-Beitragssätze, höhere Obergrenze für Beitrag an die Familienausgleichskasse

Die abgestuften AHV/IV/EO-Beitragssätze reichen neu von 5.196 bis 9.650 Prozent (bisher 5.223 bis 9.7). Der Mindestbeitrag ist 478 Franken (bisher 480). Die Obergrenze des beitragspflichtigen Einkommens (Familienausgleichskasse) steigt auf 148’200 Franken (bisher 126’000).

Nichterwerbstätige: Tiefere AHV/IV/EO-Beiträge

Die abgestuften AHV/IV/EO-Beiträge reichen neu vom Mindestbeitrag 478 Franken (bisher 480) bis zum Maximalbeitrag 23’900 Franken (bisher 24’000).