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Sozialversicherungskennzahlen 2019

4. Dezember 2018

Sozialversicherungskennzahlen 2019 - die wichtigsten Änderungen

Der Bundesrat hat am 21. September 2018 entschieden, die Minimalrente der AHV/IV per 01. Januar 2019 zu erhöhen. Diese Anpassung hat auf viele weitere Sozialversicherungskennzahlen Auswirkungen.

Nachfolgend ein Auszug der wichtigsten Änderungen:

1. Säule:
Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1’175 auf neu CHF 1’185 pro Monat, die Maximalrente von 2’350 auf neu CHF 2’370 (Beträge bei voller Beitragsdauer).

Bei den Ergänzungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs von 19’290 auf neu CHF 19’450 pro Jahr für Alleinstehende, von 28’935 auf neu CHF 29’175 für Ehepaare und von 10’080 auf neu CHF 10’170 für Waisen erhöht.

Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 478 auf neu CHF 482 pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 914 auf neu CHF 922.

2. Säule:
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der BVG-Koordinationsabzug von 24’675 auf neu CHF 24’885 erhöht.
Die BVG-Eintrittsschwelle steigt von 21’150 auf neu CHF 21’330.

Säule 3a:

Anpassungen in der Lohnsoftware

In Pinus Lohn sind die AHV/ALV und UVG Höchstgrenzen sowie AHV/ALV Altersgrenzen und Beiträge vorerfasst und werden mit der Softwareversion 3.18 ausgeliefert.

Alle individuellen Angaben, wie Prämiensätze für UVG, UVG-Z, KTG und die BVG-Tabellen müssen Sie jedoch unbedingt vor der ersten Lohnverarbeitung in den Firmenstammdaten überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Haben Sie zu all dem Fragen, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler manuela.bleuler@pinus.ch oder unter 052 320 90 30 weiter.