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Sozialversicherungskennzahlen 2021

16. Dezember 2020

Per 1. Januar 2021 werden die AHV/IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 beschlossen. Sowohl die Minimal- wie auch die Maximalrenten steigen. Gleichzeitig werden Anpassungen bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen und die Volksabstimmung vom 27. September 2020 über die Einführung des Vaterschaftsurlaubs hat eine Anpassung der EO-Beiträge zur Folge.

Die wichtigsten Änderungen der Sozialversicherungsbeiträge

Ab 01.01.2021 steigt der EO-Lohnbeitrag von 0.45 % auf 0.50 %. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,55 % auf 10,60 %, d.h. neu je 5.30 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Der Maximalsatz AHV/IV/EO für Selbständigerwerbende erhöht sich von 9.95 % auf neu 10.00 %.

Der jährliche Mindestbeitrag für Selbständige sowie Nichterwerbstätige beträgt neu: CHF 503.–.

In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 24’885 auf  25’095 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21’330 auf 21’510 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6’883 Franken (heute 6’826) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 34’416 Franken (heute 34’128) für Personen ohne 2. Säule.

Unter nachstehendem Downloadlink gelangen Sie zur detaillierten Übersicht der Sozialversicherungskennzahlen 2021.

Anpassungen in der Lohnsoftware

In Pinus Lohn sind die neu gültigen AHV/IV/EO Beiträge vorerfasst und werden mit der Softwareversion 3.20 ausgeliefert.

Alle individuellen Angaben, wie Prämiensätze für UVG, UVG-Z, KTG und die BVG-Tabellen müssen unbedingt vor der ersten Lohnverarbeitung in den Firmenstammdaten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Haben Sie zu all dem Fragen, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler manuela.bleuler@pinus.ch oder unter 052 320 90 30 weiter.