Kontakt

Was tun, wenn ihre Kunden nicht zahlen?

19. Juni 2013

Wie sollen wir vorgehen, mit Kunden, die es mit der Zahlungsmoral nicht so genau nehmen? Wie kommen Sie als Unternehmer zu ihrem Geld und wann lohnt sich ein Betreibungsverfahren?

Muss ich einen säumigen Kunden mindestens dreimal mahnen, bis ich die Betreibung einleiten darf? Muss eigentlich die letzte Mahnung eingeschrieben verschickt werden? Die Antwort lautet zweimal nein. Rechtlich gesehen müssen Sie überhaupt nicht mahnen. Sie können nach Ablauf der Zahlungsfrist sofort eine Betreibung einleiten oder eine Klage beim Gericht einleiten.

Gesetzlich nicht geregelt

Das Mahnwesen ist in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt. Es bleibt ihnen überlassen, ob wie rasch und wie oft sie einen Kunden erinnern möchten. Auch in der Form sind sie frei. In der Praxis ist das dreistufige Mahnsystem weit verbreitet. Auf eine Zahlungserinnerung folgt eine zweite Mahnung, dann eine dritte, die dem Schuldner die Betreibung in Aussicht stellt. Aus Beweisgründen sollten Mahnungen per Post verschickt werden, aus Kostengründen jedoch erst die letzte eingeschrieben.

Besser nicht zu lang warten

Es ist ratsam, mit dem Verschicken von Mahnungen nicht lange zu warten. In der Regel sollten sie zehn Tage nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist dem Kunden eine Zahlungserinnerung zukommen lassen.

Den richtigen Ton treffen

Formulieren sie verständliche Aussagen und klare Fristen. Drohungen bringen nichts. Viele Unternehmen erheben in ihren Mahnschreiben Verzugszinsen und Mahnspesen. Laut Gesetz ist ein Verzugszins von fünf Prozent ab der Fälligkeit oder dem Datum der ersten Mahnung geschuldet. Bleibt das Mahnen wirkungslos, ist ein Anruf bei ihrem säumigen Zahler ein häufig erfolgreiches Mittel, um sein Geld zu bekommen. Während der Kunde einen Brief zur Seite legen kann, muss er sich einem persönlichen Kontakt stellen. Manchmal nutzen die Schuldner die Gelegenheit, sie um eine verlängerte Frist oder um eine Zahlung in Raten zu bitten. Solche Vereinbarungen sollten sie immer schriftlich festhalten.

Abklärungen vor der Betreibung

Wie weiter, wenn weder ihre Mahnungen noch ihr Anruf den säumigen Kunden zu einer Zahlung bewegen können?

Gut zu wissen:

In Pinus Faktura erstellen Sie in wenigen Schritten eine Zahlungserinnerung oder Mahnung. Es stehen Ihnen Mustertexte zur Verfügung, die Sie übernehmen können oder beliebig abändern. Ebenfalls kann falls erforderlich der Verzugszins sowie die Mahnspesen berechnet bzw. ausgewiesen werden.