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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich als „selbständig erwerbstätig” bei der Sozialversicherung (AHV) gelte?

3. April 2013

Die Unterscheidung zwischen selbständig und unselbständig erwerbend ist äusserst wichtig. Daraus ergeben sich wichtige Unterschiede bei den Sozialversicherungen.
Selbständigerwerbende bezahlen Beiträge an AHV, IV und EO hingegen im Unterschied zum unselbständig Erwerbstätigen nicht an die ALV. Sie sind somit nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Ebenso sind sie nicht obligatorisch gegen Unfall versichert und die berufliche Vorsorge ist für sie freiwillig.

Wer ist selbständigerwerbend?

Selbständigerwerbend im Sinne der AHV gilt eine Frau oder ein Mann, wenn die folgenden wichtigsten Voraussetzungen erfüllt sind:

  • unter eigenem Namen
  • auf eigene Rechnung
  • in unabhängiger Stellung
  • auf eigenes wirtschaftliches Risiko
  • Tätigkeit für mehrere AuftraggeberUnselbständigerwerbend ist, wer bei einem Arbeitgeber angestellt ist und einen Lohn bezieht.

Achtung

Die AHV betrachtet jede Tätigkeit für sich! Es ist darum möglich, dass eine Person in einer Tàtigkeit als selbständigerwerbend anerkannt ist, aber in einer anderen Tätigkeit als unselbständig gilt.
Massgebend sind immer die oben erwähnten tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse, unabhängig davon, was auch immer in einem mündlichen oder schriftlichen Abmachung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgehalten wird.
Die Anerkennung der Selbständigkeit durch die AHV ist Voraussetzung, um die erzielten Einkommen aus der Einzelunternehmung oder als Teilhaber an einer Personengesellschaft selber abrechnen zu können!

Kapitalgesellschaften

Gründerinnen und Gründer von Aktiengesellschaften oder GmbHs sind Unternehmer und gleichzeitig ihre eigenen Angestellten. Für die AHV gelten sie deshalb als unselbständig Erwerbende. Somit sind Unfallversicherung und berufliche Vorsorge obligatorisch.

Gut zu wissen:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pinus AG haben langjährige Erfahrung im Gebiet der staatlichen Sozialversicherungen. Zudem arbeiten wir im Bereich der Unfallversicherung und beruflichen Vorsorge mit namhaften Versicherungsgesellschaften eng zusammen und können professionelle Kontakte vermitteln.
Wir bieten an unseren Niederlassungen in Wiesendangen, Weinfelden und Bad Ragaz unseren Kunden ein breites Treuhanddienstleistungsangebot. Es reicht von der Buchhaltung, Mehrwertsteuerberatung und Steuererklärung bis zur Unternehmensberatung.
Zudem bieten wir unsere einfache bewährte Pinus Software an. Sie hat einen modularen Aufbau (Finanzbuchhaltung, E -banking, Fakturierung und Lohnbuchhaltung) und eine klare und übersichtliche Struktur.