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Wie lange muss ich die Buchhaltung und Belege eigentlich aufbewahren?

15. Mai 2013

Diese Frage wird uns des Öfteren gestellt. Die Unterlagen sind je nach Grösse der Unternehmung doch ziemlich umfangreich und brauchen viel Platz, der auch anders genutzt werden könnte. Nichts desto trotz Geschäftsbücher und Buchungsbelege sind während mindestens 10 Jahren aufzubewahren.

Die Geschäftsbücher (Buchhaltung) und die Buchungsbelege sowie ein allfälliger Geschäftsbericht und Revisionsbericht sind während zehn Jahren aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres.
Unterlagen die im Zusammenhang mit der Berechnung der Einlageentsteuerung und des Eigenverbrauchs der Mehrwertsteuer von unbeweglichen Gegenständen benötigt werden, sind sogar während 20 Jahren aufzubewahren!
Die Geschäftsbücher und Buchungsbelege können auf Papier, elektronisch oder in vergleichbarer Weise aufbewahrt werden, soweit dadurch die Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Geschäftsvorfällen und Sachverhalten gewährleistet ist und wenn sie jederzeit lesbar gemacht werden können.
Was gilt eigentlich alles als (Buchungs)- Beleg?
Bestellungen, Lieferantenrechnungen, Kauf- und Mietverträge, Zahlungsbelege, Registrierkassenstreifen, Quittungsdoppel, Ein- und Ausfuhrveranlagungsverfügungen, Hilfsbücher, interne Belege wie Arbeitsrapporte, Baukostenabrechnungen, Zusammenstellungen für die MWST-Abrechnungen, die MWST-Abrechnungen wie auch Geschäftskorrespondenzen, die allenfalls die Funktion eine Buchhungsbelegs haben.
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung EST, Bern (Stand Ende April 2013)

 

Gut zu wissen:

Pinus AG ist Mitglied im Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz (Treuland) und arbeitet aktiv in dessen Vorstand und einzelnen Arbeitsgruppen mit.
Wir bieten an unseren Niederlassungen in Wiesendangen, Weinfelden und Bad Ragaz unseren Kunden ein breites Treuhanddienstleistungsangebot. Es reicht von der Buchhaltung, Mehrwertsteuerberatung und Steuererklärung bis zur Unternehmensberatung.
Ob Finanz- oder Lohnbuchhaltung, Sie bestimmen welche Arbeiten wir für Sie übernehmen sollen. Sie sagen uns, ob Sie die Buchungen selber kontieren möchten oder ob wir für Sie diese Arbeit übernehmen sollen. Ebenso bestimmen Sie Ihren Anteil an den Buchführungsarbeiten. Alles was Sie nicht selber machen, erledigen wir für Sie.
Zudem steht unseren Kunden die einfache bewährte Pinus Software zur Verfügung. Sie hat einen modularen Aufbau (Finanzbuchhaltung, E -banking, Fakturierung und Lohnbuchhaltung) und eine klare und übersichtliche Struktur.