Kann ich mit Pinus Lohn einem austretenden Mitarbeiter bereits einen Wiedereintritt erfassen?
Sie möchten einem austretenden Mitarbeiter bereits einen Wiedereintritt erfassen. Wie dies mit der Pinus Lohn Software möglich ist, zeigen wir Ihnen gerne.
Ausgangslage:
Sie beschäftigen einen Mitarbeiter befristet von März bis Oktober. Bereits bei seinem Austritt im Oktober ist klar, dass er im März des Folgejahres die Stelle wieder antritt.
Lösung:
Sie erfassen den Austritt per 31.10. und gleichzeitig den neuen Eintritt per 01.03..
Dies hat den Vorteil, dass dieser Mitarbeiter in der Lohnverarbeitung März des Folgejahres automatisch wieder unter den aktiven Mitarbeitern in der Lohnabrechnung erscheint.
Nicht alle Anwender sehen dieses automatische Erscheinen in der Lohnabrechnung als einen Vorteil, je nach Arbeitsweise wird die Eintritts-Erfassung im aktuellen Monat bevorzugt.
Bitte denken Sie daran, im Eintrittsmonat alle Personaldaten auf deren Richtigkeit zu prüfen, es könnte sich in der Zwischenzeit etwas geändert haben.
Achtung:
Diese Vorerfassung ist für quellensteuerpflichtige Mitarbeiter nicht vollumfänglich möglich! Mit der Erfassung des Ein- oder Austritts in der Beschäftigung sollte jeweils auch der Ein- oder Austritt in der Quellensteuerpflicht erfasst und bestätigt werden, dies ist aber aufgrund ELM-QST im Voraus nicht möglich.
Der Ein- resp. Austritt aus der Quellensteuerpflicht muss zwingend in der Lohnverarbeitung des Eintritts- resp. Austrittsmonats erledigt werden und kann nicht vorerfasst werden.