Kann ich mit Pinus Lohn einen rückwirkenden Eintritt erfassen?
Sie möchten einen rückwirkenden Eintritt erfassen. Gerne zeigen wir Ihnen, wie dies mit der Pinus Lohn Software möglich ist und welche Einstellungen für eine korrekte Lohnabrechnung notwendig sind.
Ausgangslage:
Im Dezember möchten Sie einem Mitarbeiter den Lohn für das gesamte Jahr auszahlen. In den Personaldaten ist dieser Mitarbeiter noch nicht erfasst oder noch nicht aktiv, d.h. noch kein Eintritt erfasst. Sie erfassen den Mitarbeiter im Dezember mit Eintritt 01.01. oder ergänzen den Eintritt auf dem inaktiven Mitarbeiter per 01.01. und erfassen einen Lohn in der Höhe von CHF 15‘000.– für das gesamte, vergangene Jahr.
Erstellen Sie die Lohnabrechnung ohne Berücksichtigung auf den rückwirkenden Eintritt, gestaltet sich diese wie folgt:
Problem:
Ohne die Berücksichtigung des rückwirkenden Eintritts per 01.01. wird die Lohnabrechnung nur auf Basis eines Monats (Dezember) berechnet. Somit überschreiten Sie mit CHF 15‘000.00 den Höchstlohn der ALV sowie der NBU von monatlich CHF 12‘350.00. Dadurch fallen bei der ALV CHF 2‘650.00 in die Basis der ALVZ und werden mit 0.50 % abgerechnet. Bei der NBU wird folglich nur der Höchstlohn berücksichtigt.
Lösung:
Um bei rückwirkendem Eintritt die korrekte Periode berücksichtigen zu können, muss der Haken bei „Von …bis“ speziell gesetzt und bei „Lohn vom …bis am“ die entsprechend zu berücksichtigende Zeitperiode erfasst werden. (Unser Beispiel: 01.01.2019 – 31.12.2019). Die Basen für ALV und NBU werden so korrekt ausgewiesen, da für die Berechnung das gesamte Jahr berücksichtigt wird. Das heisst, die gesamte pflichtige Summe läuft in die Basen ALV sowie NBU und die ALVZ fällt weg.
Achtung:
Für Quellensteuerpflichtige mit automatischer Berechnung der Quellensteuer kann eine solche Abrechnung nicht erstellt werden, da keine Berechnung der Quellensteuer über mehere Monate möglich ist. Deshalb werden auch die Anzahl Tage (31) im dafür vorgesehenen Feld nicht verändert.
Bemerkungen:
- Diese Art der Abrechnung ist auch erforderlich, wenn Sie einen Mitarbeiter, mit untermonatigem Eintritt, erst im Folgemonat erfassen und dann die Lohnabrechnung für die gesamte Zeit ab Eintritt erstellen. Nur so können die Basen korrekt ab Eintrittsdatum berechnet werden. (Aus bereits erwähnten Gründen für Quellensteuerpflichtige so nicht möglich).
- Bei untermonatigem Ein- oder Austritt im aktuellen Lohnverarbeitungsmonat, setzt Pinus Lohn den Haken sowie die entsprechende Zeit “von …bis” automatisch ein. Diese Abrechnung ist auch für Quellensteuerpflichtige kein Problem. Die Anzahl Tage für die pro rata Berechnung werden im dafür vorgesehenen Feld angezeigt und können um plus oder minus 2 Tage angepasst werden. Je nach Abrechnungsart des Kantons ist eine Anpassung notwendig.