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Was ändert sich beim Abrechnen nach der Saldosteuersatz-Methode in PiNUS21?

Wer bis anhin in PiNUS classic nach der Saldosteuersatz-Methode abrechnete weiss, dass die Steuerberechnung Ende Semester auf den gebuchten Umsatz erfolgte. Die MWST-Einstellungen konnten somit erst nach dem Erfassen von Buchungen vorgenommen werden.

In PINUS21 wurde diese Berechnung angepasst und der Effektiven Methode angeglichen. Die Berechnung der MWST beim Abrechnen nach der Saldosteuersatz-Methode erfolgt neu auf jeder Erfolgsbuchung, direkt bei der Verbuchung. Deshalb ist es in PiNUS21 wichtig, dass die MWST-Einstellungen vor dem Buchen vorgenommen werden.

Sollten bereits Buchungen erfasst worden sein, müssen diese nach getätigter MWST-Einstellung manuell aufgerufen und mit der MWST-Angabe ergänzt werden.

Einstellungen Saldosteuersätze

Damit die Abrechnung nach der Saldosteuersatz-Methode mit PiNUS21 erstellt werden kann, müssen vorab einige Einstellungen getätigt werden.

  1. Schalten Sie in den Grundeinstellungen die Mehrwertsteuer ein. Sollte Ihre Lizenz die Mehrwertsteuer-Funktion noch nicht unterstützen ist eine Erhöhung Ihrer Lizenz notwendig. Wenden Sie sich dafür an uns (support21@pinus.ch / 052 320 90 30)
  2. Wechseln Sie in den Einstellungen ins Register Mehrwertsteuer.
  3. Erfassen Sie Ihre Abrechnungs-Methode.
  4. Im Register MWST-Satz erfassen Sie Ihre Saldosteuersätze.
  5. Unter MWST-Voreinstellungen kann jedem Konto eine Einstellung vordefiniert werden.
SSS-Satz erfassen
MWST-Voreinstellung

Im Register MWST-Voreinstellung kann für jedes Konto ein MWST-Satz oder eine Ausnahme definiert werden, oder das Konto komplett von der MWST-Abrechnung ausgeschlossen werden (Klassierung Ausgeschaltet).

Die hier erfassten MWST-Einstellungen je Konto, werden in der Buchungsmaske direkt abgerufen, können aber für jede Buchung individuell wieder angepasst werden. Eine Ausnahme bildet nur die Einstellung “Ausgeschaltet”. In dieser Funktion wird der MWST-Teil der Buchungsmaske komplett ausgeschaltet und kann nur über die Einstellungen wieder aktiviert werden. Bereits getätigte Buchungen müssen dann manuell geändert werden, um den MWST-Bereich wieder zu aktivieren.

Mehr Informationen über PiNUS21 und die detaillierten Funktionsbeschriebe finden Sie hier.