Wie berechne ich den Lohn bei Eintritt oder Austritt unter dem Monat (pro rata)?
Bei Ein- oder Austritt eines Mitarbeitenden unter dem Monat, gilt es den Lohn anteilmässig zu berechnen. Erfahren Sie hier mehr über die verschiedenen Berechnungsmethoden.
Variante A:
Der Monatslohn wird durch die Anzahl Werktage (inklusive allfälliger auf Werktage fallende Feiertage) dividiert, das Resultat mit der Anzahl effektiver Werktage (inklusive allfälliger auf Werktage fallende Feiertage) multipliziert.
Variante B:
Der Monatslohn wird durch 21.75 (monatliche Anzahl Werktage im Jahresdurchschnitt bei 5-Tage-Woche) dividiert, das Resultat mit der Anzahl effektiver Werktage (inkl. auf Werktage fallende Feiertage) multipliziert.
Variante C:
Der Monatslohn wird durch die Anzahl Kalendertage und das Resultat mit der Anzahl Kalendertage der effektiven Anstellung in diesem Monat multipliziert.
Variante D:
Der Monatslohn wird durch 30 dividiert (unabhängig davon ob der Monat 28, 29, 30 oder 31 Tage zählt) und das Resultat mit der Anzahl Tage der Anstellung im Monat (inkl. Samstage und Sonntage) multipliziert.
- Ist der Ein- bzw. der Austrittstag der 31. eines Monats, dann ist mit dem 30. als Ein- bzw. Austrittstag zu rechnen.
- Ist der Ein- bzw. der Austrittstag der 28. oder 29. Februar, dann ist mit dem 30. als Ein- bzw. Austrittstag zu rechnen.
Zur Veranschaulichung hier die entsprechenden Berechnungsbeispiele:
Eintritt ins Unternehmen am 13. Mai 2016, Monatslohn 4‘500.00
Variante A: 4‘500.00 / 22 * 13 = 2‘659.10
Variante B: 4‘500.00 / 21.75 * 13 = 2’689.
Variante C: 4‘500.00 / 31 * 19 = 2‘758.05
Variante D: 4‘500.00 / 30 * 18 = 2’700.00
Wie unser Beispiel verdeutlicht, können je nach Berechnungsmethode grosse Differenzen entstehen, je nach Situation zugunsten des Arbeitnehmers bzw. des Arbeitgebers.
Die Berechnungsmethode kann zudem auch von Vorgaben abhängen, auf die der Arbeitgeber keinen Einfluss hat:
- Die SUVA richtet Entschädigungen auf Grund von Kalendertagen aus
- Die Arbeitslosenversicherung richtet die Taggelder auf der Grundlage von 5 Wochentagen aus
- Die EO-Leistungen werden für jeden Diensttag (sprich 7 Wochentage) entrichtet
Wir empfehlen, nebst der Beachtung der Vorgaben der Versicherungen sich auf eine Methode festzulegen und wenn immer möglich, diese anzuwenden.
Wenn Sie zu all dem Fragen haben, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler weiter. manuela.bleuler@pinus.ch oder unter 052 320 90 30.
Gut zu wissen:
Die Pinus AG bietet an ihren Niederlassungen in Wiesendangen, Weinfelden und Bad Ragaz ihren Kunden ein breites Treuhanddienstleistungsangebot. Es reicht von der Buchhaltung, Mehrwertsteuerberatung und Steuererklärung bis zur Unternehmensberatung.
Zudem steht unseren Kunden die einfache bewährte Pinus Software zur Verfügung. Sie hat einen modularen Aufbau (Finanzbuchhaltung, E -banking, Fakturierung und Lohnbuchhaltung) und eine klare und übersichtliche Struktur.