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Wie erfasse ich mit Pinus Lohn einen Nettolohnausgleich?

Nettolohnausgleich um was geht es?

Oft wird in der Praxis trotz Erhalt von Taggeldern (z.B. Kranken- Unfall- EO-Taggelder) weiterhin der volle Lohn also 100% ausbezahlt. Bei der späteren Verrechnung, der von der Versicherung ausbezahlten Taggelder (nur teilweise sozialversicherungspflichtig) fallen in der Lohnabrechnung die Abzüge tiefer und somit der Nettolohn höher aus, als wenn keine Leistungen Dritter erbracht worden wären.

Die Auszahlung eines höheren Nettolohnes während einer z.B. unfallbedingten Abwesenheit ist gegenüber den anderen Arbeitnehmenden kaum zu rechtfertigen und widerspricht unserem Rechtsempfinden. Deshalb greifen Arbeitgeber oft zum sogenannten «Nettolohnausgleich», indem sie die Differenz zwischen dem normalen Nettolohn und dem höheren Nettolohn durch einen Abzug beim Bruttolohn ausgleichen.

Ist dieses Vorgehen zulässig?

Der Nettolohnausgleich wird aus rechtlicher Sicht kontrovers beurteilt. Eine Rechtsprechung dazu gibt es derzeit nicht. Es empfiehlt sich, im Arbeitsvertrag oder einem integrierten Reglement zu vereinbaren, dass der Arbeitgeber für den Fall von Lohnersatzleistungen zur Vermeidung einer Überentschädigung einen Nettolohnausgleich vornehmen darf.

Wie erfolgt die Verarbeitung in der Lohnsoftware?

Idealerweise wird der Nettolohnausgleich durch die Erfassung von Taggeldern automatisch ausgelöst und mittels Iteration berechnet. Pinus Lohn verfügt aber derzeit nicht über diese Funktion. Die Berechnung muss manuell erstellt werden.

Gerne zeigen wir Ihnen nachstehend, wie dies umgesetzt werden kann.

Erfassen Sie zuerst die Lohnart “Nettolohnausgleich”. Wir empfehlen diese im Lohnartenstamm in der Rubrik “Korrekturen” zu erfassen.

Für die Berechnung kann im Programm simuliert werden, wie hoch der effektive Nettolohn ohne Verrechnung von Taggeldern ausgefallen wäre.

Die Differenz zum Nettolohn mit Verrechnung von Taggeldern ergibt den Nettolohnausgleich (netto), welcher für die Erfassung in der Lohnabrechnung auf den Bruttobetrag umgerechnet werden muss.

Lohnabrechnung ohne Verrechnung von Taggeldern

Der Ziel-Nettolohn für die defnitive Lohnabrechnung unter Berücksichtigung der Taggelder sowie dem Nettolohnausgleich beträgt somit CHF 4’400.00.

Lohnabrechnung mit Verrechnung von Taggeldern

Die Differenz zum Nettolohn ohne Verrechnung von Taggeldern beträgt folglich CHF 174.60  (4’574.60 – 4’400.00). Dies entspricht dem Nettobetrag welcher für die Erfassung mit der Lohnart 3990 Nettolohnausgleich auf den Bruttobetrag umgerechnet werden muss.

Die Abzüge in Prozent betragen in unserem Beispiel insgesamt 9.19 %  (5.3 + 1.1 + 2.04 + 0.75) der Nettobetrag entspricht also der Differenz der Abzüge zu 100% und somit 90.81 %  (100 –  9.19).

Die Umrechnung ergibt somit einen Nettolohnausgleich von CHF 192.27, gerundet CHF 192.30 (174.60 geteilt durch 90.81 x 100).

Definitive Lohnabrechnung mit Verrechnung von Taggeldern und erfasstem Nettolohnausgleich

Bitte beachten Sie, dass die Berechnung sich bei Überschreiten der Höchstlohnsummen etwas komplizierter gestaltet, weil diese mit kumulierten Werten zu erfolgen hat und der Nettolohnausgleich meist über mehrere Monate angepasst werden muss.

Auch in Kombination mit der BVG-Tabelle gestaltet sich die Berechnung schwierig.

Wir verzichten hier deshalb absichtlich auf weiterführende Erklärungen und bitten Sie um direkte Kontaktaufnahme.

Gerne steht Ihnen für weitere Fragen unsere Frau Manuela Bleuler unter  manuela.bleuler@pinus.ch oder 052 320 90. 30 zur Verfügung.