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Wie erstelle ich mit Pinus Lohn die Lohnabrechnung Monatslohn bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit?
Ein Mitarbeiter ist erkrankt und deshalb am Arbeitsplatz ausgefallen. Sie müssen ihm die Lohnabrechnung erstellen. Gerne zeigen wir Ihnen, was Sie mit der Pinus Lohn Software für Möglichkeiten haben.
Ausgangslage 1:
Ein Mitarbeiter ist erkrankt und fällt vom 5. März 16 bis 29. März 16 zu 100 % aus. Sein ordentlicher Bruttolohn beträgt CHF 5‘500.– x 13. Sie haben eine Krankentaggeld-Versicherung mit einer Wartefrist von 30 Tagen abgeschlossen und eine Lohnfortzahlung ab dem 1. Tag von 80 % vereinbart.
Es ist März, das Monatsende naht und Sie müssen für den erkrankten Mitarbeiter eine Lohnabrechnung erstellen.
Berechnung Lohn 100 %: ML : 31 Tage x 6 Tage
Berechnung Lohn 80 %: ML : 31 Tage x 80 % x 25 Tage
(Die Berechnung wird hier mit der Variante Kalendertage vorgenommen, je nach gewählter Methode sind Abweichungen möglich)
Lohn 100 %: 01. – 04.03. / 30. – 31.03., Total 6 Tage (1‘064.50)
Lohn 80 %: 05. – 29.03., Total 25 Tage (3‘548.40)
Da die Wartefrist der Versicherung noch nicht ausgeschöpft ist, werden hier noch keine Taggelder fällig. Gemäss Vereinbarung ist der Arbeitgeber verpflichtet die Lohnfortzahlung von 80 % zu leisten.
Ausgangslage 2:
Ein Mitarbeiter ist erkrankt und fällt vom 5. März 16 bis 29. April 16 zu 100 % aus. Sein ordentlicher Bruttolohn beträgt CHF 5‘500.– x 13. Sie haben eine Krankentaggeld-Versicherung mit einer Wartefrist von 30 Tagen abgeschlossen und eine Lohnfortzahlung ab dem 1. Tag von 80 % vereinbart.
Es ist April, das Monatsende naht und Sie müssen für den erkrankten Mitarbeiter eine Lohnabrechnung erstellen.
Berechnung Lohn 100 %: ML : 30 Tage x 1 Tag
Berechnung Lohn 80 %: ML : 30 Tage x 80 % x 29 Tage
(Die Berechnung wird hier mit der Variante Kalendertage vorgenommen, je nach gewählter Methode sind Abweichungen möglich)
Berechnung Taggeld 80 %: ML x 13 Monate : 365 Tg x 80 % x 26 Tage
(Berechnung gemäss Vorgabe Versicherung)
Lohn 100 %: für den 30.04.16, Total 1 Tag (183.35)
Lohn 80 %: 01.04. – 29.04.16, Total 29 Tage (4‘253.35)
Krankentaggeld 80 %: 04.04. – 29.04., Total 26 Tage (4‘074.50)
(Anspruchsbeginn gemäss Wartefrist 31. Tag = 04.04.16)
Da die Taggelder der Versicherung nicht sozialversicherungspflichtig sind, müssen diese auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden.
Die beiden Lohnarten „Kranken-Taggeld“ und „Korrektur Taggelder“ müssen mit dem gleichen Betrag gebucht werden („Verrechnung“), dadurch ergeben sich die reduzierten Sozialversicherungsbasen.
Da die Taggeldabrechnungen meistens nicht periodenkonform vorliegen, haben Sie mittels dieser „Verrechnungsmethode“ den Vorteil, dass Sie die Taggeldabrechnungen auch zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigen können.
Für die Auszahlung des 13. Monatslohnes bilden in diesem Fall die Lohnarten „Monatslohn“ und „Lohn bei Krankheit“ die Berechnungsbasis.
Ohne Berücksichtigung der Krankentaggelder, z.B. wenn die Taggeldabrechnung zum Zeitpunkt der Erstellung der Lohnabrechnung noch nicht vorliegt, würde die Lohnabrechnung wie folgt aussehen:
Die Berücksichtigung der Taggelder („Verrechnung“) muss in einer späteren Lohnabrechnung erfolgen.
Arbeiten Sie nicht mit der „Verrechnungsmethode“ sondern zahlen dem Mitarbeiter direkt das Krankentaggeld aus, dann gestaltet sich die Lohnabrechnung wie folgt:
Lohn 100 %: für den 30.04.16, Total 1 Tag (183.35)
Lohn 80 %: 01.04. – 03.04.16, Total 3 Tage (440.00)
Krankentaggeld 80 %: 04.04. – 29.04., Total 26 Tage (4‘074.50)
(Anspruchsbeginn gemäss Wartefrist 31. Tag = 04.04.16)
Die Lohnart „Korrektur Taggelder“ entfällt.
Bei der Auszahlung des 13. Monatslohnes ist zu beachten, dass in den ausbezahlten Krankentaggeldern der anteilige 13. Monatslohn bereits mit eingerechnet ist. D.h. es muss eine entsprechende Kürzung erfolgen.
Bemerkungen:
- Das BVG sowie die Kinder- und Ausbildungszulagen wurden in den obigen Fallbeispielen ausser Acht gelassen. Bei Bedarf bitte bei den entsprechenden Institutionen abklären.
Gut zu wissen:
Die Pinus AG bietet an ihren Niederlassungen in Wiesendangen, Weinfelden und Bad Ragaz ihren Kunden ein breites Treuhanddienstleistungsangebot. Es reicht von der Buchhaltung, Mehrwertsteuerberatung und Steuererklärung bis zur Unternehmensberatung.
Zudem steht unseren Kunden die einfache bewährte Pinus Software zur Verfügung. Sie hat einen modularen Aufbau (Finanzbuchhaltung, E -banking, Fakturierung und Lohnbuchhaltung) und eine klare und übersichtliche Struktur.
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