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Wie erstelle ich mit Pinus Lohn die Lohnabrechnung Monatslohn bei Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall?

Ein Mitarbeiter ist verunfallt und deshalb am Arbeitsplatz ausgefallen. Sie müssen ihm die Lohnabrechnung erstellen. Gerne zeigen wir Ihnen, was Sie mit der Pinus Lohn Software für Möglichkeiten haben.

Ausgangslage:

Ein Mitarbeiter ist am  05. März 16  verunfallt und fällt bis und mit 29. März 16  zu 100 % aus. Sein ordentlicher Bruttolohn beträgt CHF 5‘500.– x 13. Sie haben die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG abgeschlossen und eine Lohnfortzahlung gemäss UVG vereinbart.

Es ist März, das Monatsende naht und Sie müssen für den verunfallten Mitarbeiter eine Lohnabrechnung erstellen.

Berechnung Lohn 100 %:      ML : 31 Tage x 7 Tage
(Der Unfalltag gilt als „normaler“ Arbeitstag)

Berechnung Lohn   80 %:      ML : 31 Tage x 80 % x 24 Tage
(Die Berechnung wird hier mit der Variante Kalendertage vorgenommen, je nach gewählter Methode sind Abweichungen möglich)

Berechnung Taggeld 80 %:   ML x 13 Monate : 365 Tg x 80 % x 22 Tage
(Berechnung gemäss Vorgabe Versicherung)

Lohn 100 %: 01. – 05.03. /  30. – 31.03., Total 7 Tage (1‘241.95)
Lohn   80 %: 06.03. – 29.03., Total 24 Tage (3‘406.45)
Unfalltaggeld 80%: 08.03. – 29.03., Total 22 Tage (3‘447.65)
(Anspruchsbeginn gemäss UVG: am 3. Tag nach dem Unfalltag  =  08.03.16)

Lohnabrechnung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall - Verrechnung der Taggelder
Lohnabrechnung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall - Verrechnung der Taggelder

Da die Taggelder der Versicherung nicht sozialversicherungspflichtig sind, müssen diese auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden.

Die beiden Lohnarten „Unfall-Taggeld“ und „Korrektur Taggelder“ müssen mit dem gleichen Betrag gebucht werden („Verrechnung“), dadurch ergeben sich die reduzierten Sozialversicherungsbasen.

Da die Taggeldabrechnungen meistens nicht periodenkonform vorliegen, haben Sie mittels dieser „Verrechnungsmethode“ den Vorteil, dass Sie die Taggeldabrechnungen auch zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigen können.

Für die Auszahlung des 13. Monatslohnes bilden in diesem Fall die Lohnarten „Monatslohn“ und „Lohn bei Unfall“ die Berechnungsbasis.

Ohne Berücksichtigung der Unfalltaggelder, z.B. wenn die Taggeldabrechnung zum Zeitpunkt der Erstellung der Lohnabrechnung noch nicht vorliegt, würde die Lohnabrechnung wie folgt aussehen:

Lohnabrechnung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall - ohne Verrechnung der Taggelder
Lohnabrechnung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall - ohne Verrechnung der Taggelder

Die Berücksichtigung der Taggelder („Verrechnung“) muss in einer späteren Lohnabrechnung erfolgen.

Arbeiten Sie nicht mit der „Verrechnungsmethode“ sondern zahlen dem Mitarbeiter direkt das Unfalltaggeld aus, dann gestaltet sich die Lohnabrechnung wie folgt:

Lohn 100 %: 01. – 05.03. /  30. – 31.03., Total 7 Tage (1‘241.95)
Lohn   80 %: 06.03. – 07.03., Total 2 Tage (283.85)
Unfalltaggeld 80%: 08.03. – 29.03., Total 22 Tage (3‘447.65)
(Anspruchsbeginn gemäss UVG: am 3. Tag nach dem Unfalltag  =  08.03.16)

Lohnabrechnung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall - Auszahlung Taggelder
Lohnabrechnung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall - Auszahlung Taggelder

Die Lohnart „Korrektur Taggelder“ entfällt.

Bei der Auszahlung des 13. Monatslohnes ist zu beachten, dass in den ausbezahlten Unfalltaggeldern der anteilige 13. Monatslohn bereits miteingerechnet ist. D.h. es muss eine entsprechende Kürzung erfolgen.

Bemerkungen:

  • Das BVG sowie die Kinder- und Ausbildungszulagen wurden in den obigen Fallbeispielen ausser Acht gelassen. Bei Bedarf bitte bei den entsprechenden Institutionen abklären.

Gut zu wissen:

Die Pinus AG bietet an ihren Niederlassungen in WiesendangenWeinfelden und Bad Ragaz ihren Kunden ein breites Treuhanddienstleistungsangebot. Es reicht von der BuchhaltungMehrwertsteuerberatung und Steuererklärung bis zur Unternehmensberatung.
Zudem steht unseren Kunden die einfache bewährte Pinus Software zur Verfügung. Sie hat einen modularen Aufbau (Finanzbuchhaltung, E -banking, Fakturierung und Lohnbuchhaltung) und eine klare und übersichtliche Struktur.

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