Kontakt

Anpassung der BVG-Tabelle vor der ersten Lohnabrechnung im Jahr 2018

28. Dezember 2017

Wichtig: Anpassung der BVG-Tabelle vor der ersten Lohnabrechnung im Jahr 2018

In einigen Branchen, insbesondere der Landwirtschaft, werden die BVG-Abzüge monatlich anhand des koordinierten Lohnes, mittels einer Tabelle berechnet.

Für alle Kunden, welche mit einer BVG-Tabelle arbeiten, gilt es diese Tabelle vor der ersten Lohnabrechnung im Januar 2018 anzupassen. Haben Sie Ihre Angestellten bei der Agrisano Pencas (ehemals Pensionskasse Schweizerische Landwirtschaft) versichert, können Sie die neuen Werte für den Plan A aus den untenstehenden Printscreens herauslesen und in Ihrem Lohnprogramm entsprechend eintragen.

Bitte beachten Sie, dass diese Werte nur für den Plan A Gültigkeit haben. Falls Sie Ihr Personal nach einem anderen Plan versichert haben, unterstützen wir Sie gerne beim Aktualisieren Ihrer BVG-Tabelle.

Haben Sie zu all dem Fragen, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler manuela.bleuler@pinus.ch oder unter 052 320 90 30 weiter.