Kontakt

Einheitliche Quellensteuertarifbezeichnungen ab 01.01.2014 – überprüfen Sie die Steuercodes!

17. Dezember 2013

Wie üblich werden wir Ihnen die neuen Quellensteuertarife als Datei zur automatischen Berechnung des Quellensteuerabzuges zur Verfügung stellen. Dies wird in etwa Mitte Januar 2014 geschehen.
Wie sie sicher bereits von Ihrer zuständigen Steuerbehörde informiert wurden, gibt es ab 01.01.2014 in der ganzen Schweiz einheitliche Quellensteuertarifbezeichnungen. Die Realisierung des einheitlichen Elektronischen Lohnmeldeverfahren Quellensteuer (ELM Quellensteuer) machte diese Vereinheitlichung erforderlich.

Bitte überprüfen sie daher unbedingt die Quellensteuercodes in den Personaldaten auf dem Blatt Quellensteuer (z. B. A2+) Ihrer Ausländischen Angestellten vor der ersten Lohnabrechnung.

Mitarbeiterdaten_einsehen___Quellensteuertarif_ändern

Eine Auflistung der neuen Codes und ihre Bedeutung finden Sie im Internet bei den Kantonalen Steuerämtern.

Die elektronische Quellensteuermeldung (ELM Quellensteuer) ist mit Pinus Lohn noch nicht möglich. Wir sind dabei unsere Software nach den neuesten Swissdec Richtlinien zu zertifizieren, wobei auch die elektronische Quellensteuermeldung inbegriffen sein wird. Dieser Prozess nimmt einige Zeit in Anspruch, da viel Neues berücksichtigt werden muss. Selbstverständlich werden wir Sie informieren, sobald diese Funktion zur Verfügung steht.