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Änderungen im Quellensteuerverfahren Kanton Zürich

16. August 2019

Der Kanton Zürich hat per Januar 2019 das Abrechnungsformular über die Quellensteuer ausländischer Arbeitnehmer, zwecks automatischer Verarbeitung und Abstimmung mit dem gesamtschweizerischen Standardformular angepasst.Gemäss unseren Informationen, wird deshalb im Kanton Zürich, für die Einreichung der Quellensteuer Abrechnungen in Papierform nur noch das, vom Steueramt Zürich zur Verfügung gestellte Formular akzeptiert.

Es kann also die, aus der Pinus Software druckbare, Quellensteuer-Abrechnung nicht mehr eingereicht werden. Seit April 2019 werden nicht korrekt eingereichte Abrechnungen unverarbeitet zurückgewiesen.

Neu ist zudem, dass pro Abrechnungsmonat ein separates Formular ausgefüllt werden muss, auch wenn die Abrechnung nicht monatlich eingereicht wird.

Weitere Informationen sowie das neue Formular finden Sie hier.

Zur Verfügung stehende Alternativen

Im Zuge der Digitalisierung werden voraussichtlich auch weitere Kantone solche Änderungen vornehmen. Deshalb gibt es bereits seit längerer Zeit gute Alternativen.

Für eine papierlose Verarbeitung, bietet Pinus Lohn seit dem 01.01.2018 die Einreichung der Quellensteuerabrechnung mittels ELM-QST an (Einheitliches Lohnmeldeverfahren für die Quellensteuer). Sie erstellen monatlich die Abrechnung als XML-Datei und übermitteln diese bequem via ELM-QST.

Sind die Personaldaten „ELM-gerecht“ aufbereitet, funktioniert die Übermittlung reibungslos, schnell und sicher.

In unserer Bedienungsanleitung, Kapitel 9.2, Einheitliches Lohnmeldeverfahren, finden Sie ausführlichere Informationen.

Eine andere Alternative ist die Erfassung auf einem Onlineportal wie z.B. E-Quest oder E-Quellensteuer, wo Sie die Quellensteuer-Abrechnungsdaten online, ab Ihrer gedruckten Quellensteuerabrechnung, erfassen können. Für genauere Informationen und Auskünfte über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, empfehlen wir, direkt mit dem zuständigen Quellensteueramt Kontakt aufzunehmen.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Einrichtung von ELM-QST oder haben Sie weitere Fragen, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler weiter.

manuela.bleuler@pinus.ch oder 052 320 90 30.