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Änderungen QST-ELM ab 01.01.2019

19. Dezember 2018

Verschärfung der Plausibilisierungsregeln ELM-QST

Für quellensteuerpflichtige Personen, welche verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, müssen bei Quellensteuerabrechnungen via einheitliches Lohnmeldeverfahren (ELM-QST) die Angaben über den Partner bzw. die Partnerin vollständig erfasst werden.

Bei Einführung von ELM-QST wurde eine Übergangsfrist für Altdaten in Bezug auf den Partner definiert. D.h. Partnerdaten von Personen, welche bereits vor der Umstellung auf ELM-QST in der Software erfasst waren, konnten bisher auch unvollständig via ELM-QST übermittelt werden. Die Übermittlungen wurden seitens Swissdec mit Warnungen akzeptiert. Diese Übergangsfrist läuft per Ende Dezember 2018 aus.

Im Swissdec-Distributor sind Plausibilisierungsregeln hinterlegt, um das Vorhandensein der Partnerdaten zu prüfen. Ab 01.01.2019 können keine ELM-QST-Meldungen mehr übermittelt werden, welche fehlende oder unvollständige Partnerdaten enthalten.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie fehlende resp. unvollständige Partnerdaten bis Ende 2018 nacherfassen müssen. Andernfalls werden Ihre Quellensteuerabrechnungen ab 2019 blockiert und gelten damit als nicht eingereicht.

Häufigste Unvollständigkeit

Die derzeit häufigste Unvollständigkeit betrifft die Tarife „C“ (Verheiratete / Doppelverdiener).
Bei der Angabe des Einkommens wird die Auswahl „keines“ ab 01.01.2019 nicht mehr toleriert.

Bitte erfassen Sie unbedingt „Lohn oder Ersatz“ oder je nach Situation eine der anderen beiden Varianten von Einkommen.

Nachstehend ein Erfassungs-Beispiel für Tarif „C“.

Haben Sie zu all dem Fragen, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler manuela.bleuler@pinus.ch oder unter 052 320 90 30 weiter.