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Anpassung der BVG-Tabelle für das Jahr 2022

20. Dezember 2021

Anpassung der BVG-Tabelle vor der ersten Lohnabrechnung 2022

Die Grenzwerte der obligatorischen beruflichen Vorsroge bleiben per 01.01.2022 unverändert. Was aber trotzdem ändert, sind die Werte der ArbeitnehmerInnen-Beiträge für die Berechnung der BVG-Abzüge mittels der BVG-Tabelle.

Haben Sie Ihre Angestellten bei der Agrisano Pencas versichert, können Sie die ab 01.01.2022 neu gültigen Werte, für den Plan A, aus den untenstehenden Printscreens entnehmen und entsprechend im Pinus Lohnprogramm eintragen.

Bitte beachten Sie, dass diese Werte ausschliesslich für den Plan A Gültigkeit haben.

Ist Ihr Personal nach einem anderen Plan versichert? Gerne unterstützen wir Sie  beim Aktualisieren der BVG-Tabelle, rufen Sie uns einfach an.

Haben Sie zu all dem Fragen, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler manuela.bleuler@pinus.ch oder unter 052 320 90 30 weiter.