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Anpassung der BVG-Tabelle für das Jahr 2023

20. Dezember 2022

Anpassung der BVG-Tabelle vor der ersten Lohnabrechnung 2023

Im vergangenen Oktober hat der Bundesrat entschieden, die AHV/IV-Renten per 01.01.2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Die beschlossene Rentenerhöhung von 2.5 % hat auch Auswirkungen auf die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge.

Der Koordinationsabzug wird von 25’095 auf 25’725 Franken pro Jahr erhöht und die Eintrittsschwelle steigt von 21’510 auf 22’050 Franken pro Jahr. Der maximal versicherte Lohn nach BVG beträgt pro Jahr neu 62’475 Franken und der minimal versicherte Lohn nach BVG liegt neu bei 3’675 Franken pro Jahr.

Heisst, die im Pinus Lohn erfassten BVG-Tabellen-Werte sind in der Lohnverarbeitung Januar 2023 zu aktualisieren damit die Januar-Löhne mit den neu gültigen Werten abgerechnet werden können.

Sind Ihre Angestellten bei der Agrisano Pencas versichert, können Sie die neu gültigen Werte für den Plan A, den untenstehenden Prints entnehmen und im Pinus Lohnprogramm eintragen.

Bitte beachten Sie, dass diese Werte ausschliesslich für den Plan A Gültigkeit haben.

Ist Ihr Personal nach einem anderen Plan versichert? Wir unterstützen Sie gerne beim Aktualisieren der BVG-Tabelle, rufen Sie uns einfach an.

Haben Sie zu all dem Fragen, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler manuela.bleuler@pinus.ch oder unter 052 320 90 30 weiter.