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17. Dezember 2024

Anpassung der BVG-Tabelle für das Jahr 2025

Neue Grenzbeträge ab 01.01.2025

Die Grenzbeträge für die obligatorische berufliche Vorsorge werden per 1. Januar 2025 angepasst. Es gelten folgende Werte:

  • CHF 22’680  –  Eintrittsschwelle
  • CHF 90’720  –  Maximal versichert Lohn BVG
  • CHF 26’460  –  Koordinationsabzug
  • CHF 64’260  –  Maximal koordinierter Lohn BVG
  • CHF   3’780  –  Minimal koordinierter Lohn BVG

Mindestzinsatz

Der Mindestzinssatz für obligatorische BVG-Guthaben bleibt unverändert bei 1.25%.

Anpassung BVG-Tabellenwerte in Pinus Lohn

Durch die neuen Grenzbeträge müssen auch die BVG-Tabellenwerte in den Firmenstammdaten 2025 angepasst werden.

Agrisano Pencas?

Für Mitarbeitende, die bei der Agrisano Pencas versichert sind, entnehmen Sie die neuen Werte für den Plan A den nachstehenden Bildern und tragen diese in Pinus Lohn ein.

Bitte beachten Sie, dass diese Werte nur für den Plan A gelten.

Anderer Plan?

Bei einem anderen Plan stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um die BVG-Tabelle zu aktualisieren. Rufen Sie uns einfach an.

Fragen?

Haben Sie zu all dem Fragen, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler manuela.bleuler@pinus.ch oder unter 052 320 90 30 weiter.