Anpassung der BVG-Tabelle für das Jahr 2025
Neue Grenzbeträge ab 01.01.2025
Die Grenzbeträge für die obligatorische berufliche Vorsorge werden per 1. Januar 2025 angepasst. Es gelten folgende Werte:
- CHF 22’680 – Eintrittsschwelle
- CHF 90’720 – Maximal versichert Lohn BVG
- CHF 26’460 – Koordinationsabzug
- CHF 64’260 – Maximal koordinierter Lohn BVG
- CHF 3’780 – Minimal koordinierter Lohn BVG
Mindestzinsatz
Der Mindestzinssatz für obligatorische BVG-Guthaben bleibt unverändert bei 1.25%.
Anpassung BVG-Tabellenwerte in Pinus Lohn
Durch die neuen Grenzbeträge müssen auch die BVG-Tabellenwerte in den Firmenstammdaten 2025 angepasst werden.
Agrisano Pencas?
Für Mitarbeitende, die bei der Agrisano Pencas versichert sind, entnehmen Sie die neuen Werte für den Plan A den nachstehenden Bildern und tragen diese in Pinus Lohn ein.
Bitte beachten Sie, dass diese Werte nur für den Plan A gelten.
Anderer Plan?
Bei einem anderen Plan stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um die BVG-Tabelle zu aktualisieren. Rufen Sie uns einfach an.
Fragen?
Haben Sie zu all dem Fragen, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler manuela.bleuler@pinus.ch oder unter 052 320 90 30 weiter.