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Die Quellensteuertarife 2017 für die Quellensteuerabrechnungen ab 01.01.2017 stehen zum Download bereit

22. Dezember 2016

(Extrahieren Sie die Datei in Ihren PinusLohn Datenordner. Es wird Ihnen der Standardpfad C:/PinusDaten/PinusLohn vorgeschlagen. Allenfalls müssen Sie den Datenpfad anpassen.)

Download Quellensteuertarif 2017: https://pinus-buchhaltungssoftware.ch/service/download/qst/2017/stqst2017.exe

Die Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche nicht vom Steuerpflichtigen selbst entrichtet wird, sondern vom Schuldner der steuerbaren Leistung. (Arbeitgeber, Veranstalter, Versicherer etc.) Dieser ist verpflichtet, die Quellensteuer der zuständigen Steuerverwaltung abzuliefern und der quellenbesteuerten Person einen um die Quellensteuer reduzierten Lohn etc. auszuzahlen.

PinusLohn - Lohnabrechnung mit Quellensteuerabzug:

Für quellensteuerpflichtige Mitarbeiter müssen Sie in den <Stammdaten> <Personaldaten bearbeiten> im Register <Nationalität/QST> die entsprechenden Einstellungen vornehmen.

Je nach gewählter Einstellung der Quellensteuerberechnung können Sie in der Lohnabrechnung die Quellensteuer wie folgt erfassen:

Ohne Programmunterstützung:
Sie erfassen in der Lohnabrechnung die Quellensteuer über <neue Lohnart hinzufügen> und geben den entsprechenden Betrag manuell ein.

Satz manuell erfassen, Berechnung automatisch:
Bei der Anzeige Quellensteuerabzug (unten rechts) wird „Satz manuell“ ausgewiesen. Gehen Sie auf <Jetzt Quellensteuerabzug rechnen> und ergänzen Sie den Steuersatz. Dadurch wird automatisch die Lohnart Quellensteuer generiert und mittels dem erfassten QST-Satz der Betrag berechnet und in Abzug gebracht. Achtung: bei Änderungen an der Lohnabrechnung wird die Lohnart Quellensteuer immer automatisch entfernt und es muss wieder neu berechnet werden.

(Empfohlen) Satz automatisch erfassen, Berechnung automatisch:
Wenn Sie mit dieser Berechnungsmethode arbeiten möchten, was wir Ihnen empfehlen, benötigen Sie jährlich die oben zum Download bereit gestellte Datei, mit den für das neue Jahr gültigen Quellensteuertarifen. In <Lohnabrechnung erstellen> wird bei der Anzeige Quellensteuerabzug (unten rechts) „automatisch” angezeigt. Erstellen Sie wie gewohnt die Lohnabrechnung. Die Lohnart Quellensteuerabzug sowie der Quellensteuer-Satz werden automatisch aus der elektronischen Liste gelesen und der Betrag in der Lohnabrechnung in Abzug gebracht.

Wenn Sie zu all dem Fragen haben oder unsicher sind, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler weiter. manuela.bleuler@pinus.ch oder unter 052 320 90 30.