Lohnrichtlinie 2020 für familienfremde Arbeitnehmende in der Schweizer Landwirtschaft
In der Schweizer Landwirtschaft werden tausende von Arbeitnehmenden beschäftigt. Es ist von grosser Bedeutung, dass bei deren Beschäftigung geordnete Verhältnisse herrschen. Die nachstehend zum Download bereit gestellte Richtlinie soll mithelfen, ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu erhalten.
Bitte beachten Sie die Anpassung des Minimallohnes für Angestellte in der Landwirtschaft ab 01.01.2020. Kantonale Mindestlöhne sowie verbindliche Regelungen im NAV oder GAV haben Vorrang.
Weitere Informationen finden Sie hier: Richtlöhne Schweizer Landwirtschaft 2020
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Lohnrichtlinie Landwirtschaft 2020
Lohnrichtlinie Landwirtschaft 2020
Gut zu wissen:
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