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Lohnrichtlinie 2020 für familienfremde Arbeitnehmende in der Schweizer Landwirtschaft

26. November 2019

In der Schweizer Landwirtschaft werden tausende von Arbeitnehmenden beschäftigt. Es ist von grosser Bedeutung, dass bei deren Beschäftigung geordnete Verhältnisse herrschen. Die nachstehend zum Download bereit gestellte Richtlinie soll mithelfen, ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu erhalten.

Bitte beachten Sie die Anpassung des Minimallohnes für Angestellte in der Landwirtschaft ab 01.01.2020. Kantonale Mindestlöhne sowie verbindliche Regelungen im NAV oder GAV haben Vorrang.

Weitere Informationen finden Sie hier: Richtlöhne Schweizer Landwirtschaft 2020

Gut zu wissen:

In den Niederlassungen in Wiesendangen, Weinfelden und Bad Ragaz bietet die Pinus AG ihren Kunden ein breites Treuhanddienstleistungsangebot. Dieses reicht von der Buchhaltung, Lohnbuchhaltung , Mehrwertsteuerberatung und Steuererklärung bis zur Unternehmensberatung.

Zudem steht unseren Kunden die einfache, bewährte Pinus Software zur Verfügung. Sie hat einen modularen Aufbau (Finanzbuchhaltung, E -banking, Fakturierung und Lohnbuchhaltung ) sowie eine klare, übersichtliche Struktur.