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12. Januar 2026

Quellensteuertarife 2026

Die Quellensteuertarife 2026 für die Erstellung der Lohnabrechnungen ab 01.01.2026 stehen zum Download bereit.

Was ändert?

Das Eidg. Finanzdepartement hat am 10. September 2025 die Verordnung über die Folgen der kalten Progression (VKP) mit den neuen Tarifen und Abzügen erlassen. Die Abzüge für das Steuerjahr 2026 erfahren aber gegenüber den Werten von 2025 aufgrund der geringen Teuerung (LIK +0.06%) keinen Ausgleich der Folgen der kalten Progression.

Hingegen hat die ESTV im Einvernehmen mit der Arbeitsgruppe Quellensteuer der Schweizerischen Steuerkonferenz und gestützt auf die Haushaltsbudgeterhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) zwei Abzüge angepasst.

Der Abzug für BVG wird neu mit 6.50 % (bisher 6.00%) berücksichtigt und der Medianwert der effektiven Lohneinkünfte wurde auf neu auf 5’875 pro Monat (bisher 5’775) festgelegt.

Per Inkrafttreten am 1. Januar 2026 werden folglich alle Quellensteuertarife angepasst.

Weitere Informationen und eine Übersicht über sämtliche Grundlagen für die Berechnung der Quellensteuertarife 2026 finden Sie bei der ESTV.

Was ist zu tun?

Quellensteuertarife_2026_Import_Pinus

Ab 2026 funktionieren Download und Import der Quellensteuertarife etwas anders als bisher.

Neu können die Tarife wahlweise hier oder direkt bei der Eidg. Steuerverwaltung heruntergeladen werden.

Die Quellensteuertarife sind pro Lohnjahr einmalig zu importieren und stehen dann für alle erfassten Mandanten zur Verfügung.

Gerne unterstützen wir Sie beim Download und Import mit der folgenden Anleitung.

Download der Quellensteuertarife

Laden Sie die Datei über den nachstehenden Link herunter und speichern Sie diese dort, wo Sie anschliessend für den Import wieder darauf zugreifen können.

Importvorgang im PiNUS Lohn

Starten Sie PiNUS Lohn, wählen Stammdaten, Firmendaten bearbeiten und öffnen das Register QST . Im Register Tarifcodes wählen Sie die Import Funktion.

Hier wählen Sie den zuvor gewählten Speicherort der heruntergeladenen Quellensteuertarife, markieren den .zip Datenordner (oder die .txt Datei) und wählen Öffnen.

Es werden die Kantone für welche die Quellensteuertarife heruntergeladen wurden angezeigt. Sie haben hier noch die Möglichkeit die Tarife für alle Kantone oder nur für ausgewählte Kantone zu importieren. Treffen Sie die gewünschte Auswahl und bestätigen mit Importieren.

Der Importvorgang kann über die eingeblendete Fortschrittsanzeige verfolgt werden. Ist der Vorgang beendet, wird die Fortschrittsanzeige ausgeblendet.

Wählen Sie Schliessen um die Importmaske zu beenden.

Die Tarife der ausgewählten Kantone sind jetzt importiert und gespeichert.

Das Register Tarifcodes präsentiert sich wie im nachstehenden Bild. In der Übersicht links sind die Bedeutungen der Tarifcodes beschrieben und im Fenster rechts ist ersichtlich, für welchen Kanton die Tarife eingelesen sind. Der Stand bezieht sich auf das Publikationsdatum der Eidg. Steuerverwaltung.

Mit Speichern beenden Sie die Stammdaten.

Die eingelesenen Quellensteuertarife stehen ab sofort, allen Lohnmandanten, für die automatische Quellensteuerberechnung zur Verfügung.

Fehlen für erfasste QST-Institutionen die Tarife, erscheint beim Bearbeiten der Firmenstammdaten eine Warnung und bei der Erfassung der Lohnabrechnung eine Fehlermeldung. Die Quellensteuer kann nicht berechnet werden!

Download bei der Eidg. Steuerverwaltung

Gerne überlassen wir Ihnen hier auch den Link für den Download direkt bei der Eidg. Steuerverwaltung.

Wählen Sie für den Download «gesamte Schweiz» die Variante Schweiz 2026 TXT aus. Alternativ stehen hier die Tarife auch einzeln pro Kanton zur Verfügung.

Der Import erfolgt, wie bereits oben beschrieben. Es können sowohl einzelne Dateien im Format .txt oder ganze Datenordner im Format .zip (mit enthaltenen .txt Dateien) importiert werden.

Achtung: Datenordner im Format .zip dürfen keine Unterodner im Format .zip enthalten, diese können nicht entpackt werden.

Gut zu wissen

Die Quellensteuerberechnung in PiNUS Lohn (ELM 5.0) funktioniert nur noch automatisch.

Es sind zwingend die Quellensteuertarife für alle benötigten Kantone zu importieren, ansonsten kann die Quellensteuer nicht berechnet werden.

Fragen?

Haben Sie zu all dem Fragen, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler manuela.bleuler@pinus.ch oder unter 052 320 90 30 weiter.