Richtlöhne 2025 Schweizer Landwirtschaft
Löhne für landwirtschaftliche Angestellte neu verhandelt
Die jährlichen Lohnverhandlungen zwischen den Sozialpartnern in der Landwirtschaft sind abgeschlossen und die Löhne neu festgelegt. Für tausende von Arbeitnehmenden ist es von grosser Bedeutung, dass bei deren Beschäftigung geordnete Verhältnisse herrschen.
Dazu dient die, zwischen dem Schweizer Bauernverband (SBV), dem Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) sowie der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landw. Angestellter (ABLA), jährlich neu ausgehandelte Lohnrichtlinie. Sie gilt als sozialpartnerschaftliche Vereinbarung und soll mithelfen, ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu erhalten.
Die Richtlinie vermittelt einen allgemeinen Überblick. Im Einzelfall sind die Bestimmungen der kantonalen Normalarbeitsverträge der Landwirtschaft sowie allfällig in einem Einzelarbeitsvertrag vereinbarte Regelungen zu beachten.
Minimallohn neu 3'450 Franken
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Minimallohn (Bruttolohn pro Monat) für Angestellte in der Landwirtschaft 3’450 Franken. Aufgrund der Teuerung wurde entschieden den Minimallohn um 30 Franken anzuheben, was einer Erhöhung von 0.9 % entspricht.
Zudem wurde aufgrund des akuten Fachkräftemangels entschieden die Löhne der Lohnklassen 5 bis 8 um 1.2 % zu erhöhen und auf den nächsten 5er aufzurunden.
Bitte beachten Sie, dass die kantonalen Mindestlöhne sowie verbindliche Regelungen im NAV oder GAV Vorrang haben und eingehalten werden müssen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Gut zu wissen…
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