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Sozialversicherungskennzahlen 2017
24. November 2016
Per 1. Januar 2017 bleiben die AHV/IV-Renten und die Beiträge an die AHV, IV, EO sowie an die Arbeitslosenkasse unverändert.
Im nachstehenden PDF-Dokument finden Sie die wichtigsten, ab 1. Januar 2017, gültigen Kennzahlen.
Die ab 1. Januar 2017 gültigen Sätze und Obergrenzen sind in unserem Lohnprogramm für das Lohnjahr 2017 eingepflegt und werden mit der Softwareversion 3.16 ausgeliefert.
Alle individuellen Angaben, wie Prämiensätze für UVG, UVG-Z, KTG und die BVG-Tabellen müssen Sie jedoch unbedingt vor der ersten Lohnverarbeitung in den Firmenstammdaten überprüfen und gegebenenfalls anpassen.