Sozialversicherungskennzahlen 2020
Am 19. Mai 2019 nahmen die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) an. Der Bundesrat hat danach beschlossen, das Gesetz per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Daraus ergeben sich folgende Änderungen bei den AHV-Beiträgen.
Ab 01.01.2020 steigt der AHV Lohnbeitrag von 8.40 % auf 8.70 %. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 % auf 10,55 %, d.h. neu je 5.275 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Maximalsatz AHV/IV/EO für Selbständigerwerbende erhöht sich von 9.65 % auf neu 9.95 %.
Der jährliche Mindestbeitrag für Selbständige sowie Nichterwerbstätige beträgt neu: CHF 496.–.
Unter nachstehendem Link finden Sie eine detaillierte Übersicht der Sozialversicherungskennzahlen ab 01.01.2020.
Anpassungen in der Lohnsoftware
In Pinus Lohn sind die neu gültigen AHV/IV/EO Beiträge vorerfasst und werden mit der Softwareversion 3.19 ausgeliefert.
Alle individuellen Angaben, wie Prämiensätze für UVG, UVG-Z, KTG und die BVG-Tabellen müssen unbedingt vor der ersten Lohnverarbeitung in den Firmenstammdaten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Haben Sie zu all dem Fragen, hilft Ihnen gerne unsere Frau Manuela Bleuler manuela.bleuler@pinus.ch oder unter 052 320 90 30 weiter.