MWST-Änderungen ab 01.01.2025
und ihre Umsetzung in Pinus21 und Pinus Classic
Ab dem 01.01.2025 treten wichtige Änderungen bei der Mehrwertsteuer (MWST) in Kraft, die insbesondere KMU und Unternehmen mit mehreren Tätigkeitsbereichen betreffen und dabei die Saldosteuersatzmethode anwenden. Zwei wesentliche und für Ihre Pinus Software (egal ob Pinus21 oder Classic) relevante Neuerungen sind:
- Einführung der jährlichen Abrechnung: KMU können ihre MWST neu auch jährlich statt nur monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich abrechnen.
- Aufhebung der Begrenzung auf zwei Saldosteuersätze: Unternehmen mit mehreren Tätigkeitsbereichen können nun für jede Tätigkeit mit mehr als 10% Umsatzanteil den passenden Saldosteuersatz anwenden.
Die Pinus Software unterstützt Sie dabei rigoros, um diese Änderungen korrekt und effizient umzusetzen. Hier haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt, die Ihnen den Einstieg erleichtert.
Umsetzung in Pinus21 und Pinus Classic
Wichtige Hinweise zur korrekten Zuweisung der Saldosteuersätze
In Pinus21:
- Die korrekte Zuweisung der Saldosteuersätze muss bereits ab der ersten Buchung erfolgen.
- Die Kontoauswahl spielt dabei keine Rolle, da der Saldosteuersatz direkt bei der Einzelbuchung zugewiesen wird.
In Pinus Classic:
- Für die Zuweisung von mehreren Saldosteuersätzen sollten im Kontenplan entsprechende Konti eingerichtet werden.
- Die Zuweisung erfolgt über den Kontosaldo zum Abrechnungsdatum (30.06. oder 31.12.).
Fachliche Fragen? Kontaktieren Sie Ihren Treuhänder
Für alle fachlichen Fragen zur optimalen Nutzung der neuen MWST-Regelungen empfehlen wir, sich an Ihren Treuhänder zu wenden:
- Welche Abrechnungsart und Abrechnungsperiode (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) ist für mein Unternehmen sinnvoll?
- Als Anwender der Saldosteuersatzmethode: Muss ich mehrere Sätze beantragen?
- Wie ist das korrekte Vorgehen bei der Umsetzung der neuen Regelungen?
Ihr Treuhänder kann Sie dabei kompetent unterstützen und die für Ihr Unternehmen passende Lösung finden.
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten der Eidg. Steuerverwaltung. Hier finden Sie auch ergänzende Themen wie Elektronische Plattformbesteuerung oder die Onlinepflicht.